Identifikation |
Signatur: | V.J.c.17. |
Signatur Archivplan: | V.J.c.17. |
Titel: | Sozialdepartement, Zentralsekretariat. Akten |
Entstehungszeitraum: | 1859 - 2008 |
Stufe: | Bestand |
Anzahl Schachteln: | 859 |
Anzahl Mappen: | 2 |
Laufmeter: | 86,00 |
|
Kontext |
Name der Provenienzstelle: | Sozialdepartement, Zentrale Verwaltung; Zentralsekretariat |
Bestandesgeschichte: | Entwicklungen im Sozialwesen zwischen 1970 und 2000 Die Akten des Zentralsekretariates des Wohlfahrtsamtes spiegeln ziemlich genau die Entwicklungen des städtischen Sozialwesens. Dies beginnt mit der Bezeichnung des Departementes. Mit der Gesamtrevision der Gemeindeordnung der Stadt Zürich vom 26. April 1970, in Kraft ab dem 31. Dezember 1970, wird der Begriff des Wohlfahrtsamtes ersetzt durch die Bezeichnung Sozialamt. Und auf den 1. Januar 1996 wird auch der Begriff des Amtes ersetzt durch den Begriff des Departementes. Damit wird das Sozialamt zum Sozialdepartement.
Das Zentralsekretariat wirkt innerhalb der Stadtverwaltung sowohl als das Sekretariat der Stadträtinnen und auch als das Sekretariat der Departementvorsteherinnen Emilie Lieberherr und Monika Stocker.
Die einzelnen Zweige des Sozialwesens haben sich unabhängig voneinander, organisch gebildet. Neben der von der Gemeinde betriebenen Armenfürsorge spielten im 19. Jahrhundert kirchliche und philanthropische Hilfsorganisationen sowie Selbsthilfeorganisationen eine grosse Rolle. Im 20. Jahrhundert wurden laufend private Selbsthilfeeinrichtungen durch staatliche Versicherungseinrichtungen ersetzt, die häufig auf Bundesebene organisiert sind. Die Gesetzgebung im Bereich der Sozialhilfe ist Sache der Kantone, für den Vollzug sind die Gemeinden zuständig. Nach wie vor spielen jedoch Drittinstitutionen im Sozialwesen eine grosse Rolle, da sie schneller und innovativer als staatliche Institutionen auf neue soziale Probleme reagieren können. Da das Spektrum dieser Drittinstitutionen ausserordentlich breit ist, wurde auf eine inhaltliche Gliederung zu Gunsten einer alphabetischen Auflistung der Akteure verzichtet.
Die Aufgaben des Departementes werden im Grundsatz durch Art. 75 der Gemeindeordnung von 1970 festgelegt, der bei Erfassung des Bestandes noch in Kraft ist. Sie umfassen ursprünglich neun Bereiche: a) Förderung der öffentlichen und privaten Wohlfahrtsbestrebungen b) Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenbeihilfe c) Vorsorge und Hilfe für Betagte und Invalide d) Führung der Heime, sowie sie nicht der Armenpflege unterstehen e) freiwillige und gesetzliche Hilfe für Jugendliche und Erwachsene f) Berufsberatung g) Ausrichtung von Stipendien für Schüler, Lehrlinge, Studierende und Erwachsene h) Erkundigungsdienst i) Verpflegungsdienste und Führung der Stadtküche
Bis zum 18. März 1998 hat dieser Katalog in lit. g) eine Ausweitung erfahren, die nun lautet: Ausrichtung von Stipendien für Schülerinnen und Schüler, Jugendliche in Berufsausbildung, Studierende und Erwachsene Zudem kommen noch drei weitere Aufgabenbereiche dazu: k) Einforderung und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen l) Arbeitslosenversicherung m) Arbeitsvermittlung.
Der Aufgabenkatalog des Departementes ist also von einer grossen Kontinuität geprägt.
Die Organisationsentwicklung des Departementes ergibt dagegen ein völlig anderes Bild. Gestützt auf die Gemeindeordnung von 1970 und auf die Geschäftsordnung des Stadtrates von 23. Juni 1973 bestimmt der Stadtrat am 15. August 1973 die Dienstabteilungen des Sozialamtes. Es sind: - Alters- und Invalidenbeihilfe - Jugendamt I (Heime für Kinder und Jugendliche) - Jugendamt II (Berufsberatung) - Jugendamt III (Jugendhilfe) - Stadtküche - Fürsorgeamt - Amtsvormundschaft
Dreissig Jahre später sind dies gemäss Stadtratsbeschluss über die Departementsgliederung und -aufgaben vom 26. März 1997, Stand 2004: – Zentrale Ressourcendienste – Berufsberatung – Dienststelle Asyl-Organisation Zürich – Ergänzender Arbeitsmarkt – Amt für soziale Einrichtungen – Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV – Soziale Dienste
Die Veränderung ist also total. Teilweise sind nur Umbenennungen der Grund, wie etwa beim Jugendamt II (Berufsberatung) in Berufsberatung oder bei der Alters- und Invalidenbeihilfe in Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV. Teilweise sind aber auch ganze Abteilungen aufgelöst oder an andere Verwaltungseinheiten abgegeben worden. Teilweise hat sich die Gewichtung von Aufgaben so stark verändert, dass neue Abteilungen entstanden oder verschwunden oder völlig neu gruppiert worden sind.
Für die Erfassung des Bestandes hat es deshalb mehr Sinn gemacht, sich an den Aufgaben des Departementes und weniger entlang der einzelnen Dienstabteilungen zu orientieren.
Die Zeit zwischen 1970 und 2000 ist geprägt von verschiedenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Als unvollständige Aufzählung ist etwa an folgende Beispiele zu denken: • Das Drogen-Problem war um 1970 ein Randgruppenphänomen, das sich zur Zeit der offenen Drogenszenen im Platzspitz und im Letten zu einem Massenphänomen auswuchs. Der Umgang verschob sich von polizeilichen Massnahmen, d.h. vor allem Repression, zu immer mehr gesundheitlichen und sozialen Massnahmen (Vier Säulen-Prinzip), womit sich das Sozialamt immer mit der Drogen-Problematik befassen musste. • Die Rezession der 1970er Jahre (Erdölschock) und die De-Industrialisierung rückten Arbeitslosigkeit viel stärker in den Fokus als zuvor. Das städtische Arbeitsamt wurde im Oktober 1995 dem Sozialamt umgeteilt und 2000 aufgelöst worden. Die Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen RAV wurden kantonalisiert. Die bisher unter dem Namen Arbeitsintegration laufenden Programme wurden auf den Jahreswechsel 1996 zum Ergänzenden Arbeitsmarkt ausgebaut • Die ursprünglich überwiegend privat betriebenen Altersheime wurden ab den 1950er Jahren mehr und mehr ergänzt durch Heime der städtischen Stiftung Wohnungsfürsorge für betagte Einwohner. Danach fand in den 1970er Jahren ein starker Ausbau städtischer Altersheime statt. Die Umbenennung der Institution Altersheim in Alterszentrum sollte deren Öffnung gegenüber der übrigen Bevölkerung der Quartiere dokumentieren. Der stetigen Zunahme älterer Bevölkerungskreise wurde aber auch durch einen Ausbau der früher als Gemeindekrankenpflege bekannten Spitex begegnet. Durch die Einführung von Sozialversicherungen verloren die Probleme von Altersarmut gegenüber den gesundheitlichen Problemen des Alters an Gewicht. Als Konsequenz wurden die Altersheime und die Verantwortung für die Stiftung Wohnungsfürsorge 1995 an das Gesundheits- und Umweltdepartement umgeteilt. • Der Bereich der Kinder- und Jugendheime war und ist geprägt von einer Vielzahl von Akteuren. Zum einen betrieben verschiedene private Akteure, seien es nun kirchliche oder philantropische Institutionen, eigne Heime. Auch die städtischen Zuständigkeiten für Kinder- und Jugendeinrichtungen wurden von verschiedenen Institutionen und Abteilungen wahrgenommen, wie den Jugendämtern I-III oder der Waisenhauskommission. Die Heime verzeichneten zunehmend Auslastungsproblem und auch die "Versorgung" von Kindern und Jugendliche in Heimen wurde immer skeptischer angesehen. Ein grosser Teil dieser Einrichtungen ist deshalb geschlossen worden, dann sind die verschiedenen Trägerschaften der städtischen Heime im Amt für Kinder- und Jugendheime gebündelt und dann 1999 in eine eigene Stiftung überführt. • Schon 1893, bei der Stadtvereinigung, wurde das Sozialwesen auf Quartierebene organisiert. Sowohl im Jugendamt als auch bei der Armenpflege, der Fürsorge, wurden Quartierinstitutionen geschaffen oder solche der früher selbständigen Gemeinden beibehalten. Letzte Ansätze dazu haben bis in die 1970er Jahre angedauert. Im Laufe des 20. Jahrhunderts war aber eine stetige Professionalisierung und Spezialisierung innerhalb des Sozialwesens festzustellen. Für Aussenstehende wurden die Zuständigkeiten ohne Hilfe nicht mehr so einfach festzustellen. Deswegen wurde der Zugang zu den Dienstleistungen wieder vereinfacht, indem die Dienstleistungen in Sozialzentren dezentralisiert wurden • Der Erkundigungsdienst diente der Informationsbeschaffung in Fürsorgefällen und bei Personaleinstellungen. Da sich der Erkundigungsdienst dabei auch auf die Informationen des Staatsschutzes abstützte, kam der Dienst in der Folge der Fichenaffäre und des damit erwachenden Datenschutzbewusstseins so stark unter Druck, dass er 1991 zuerst umbenannt und dann auf Ende 1992 abgeschafft wurde. • Um bei immer knapper werdenden Mitteln die steigenden Aufgaben bewältigen zu können hat im Sozialamt eine starke Ökonomisierung des Betriebes stattgefunden. Einzelne Abteilungen haben begonnen mit Globalbudgets zu arbeiten und besonders in der Zusammenarbeit mit Drittinstitutionen wurden Subventionsverträge nun regelmässig durch Leistungsvereinbarungen ersetzt. • Die Tendenz zu Kleinfamilien und Einpersonenhaushalten hat die Nahrungsmittelindustrie dazu veranlasst, immer mehr vollständig oder teilweise zubereitete Lebensmittel als Fastfood oder Convenience Produkte auf den Markt zu bringen. Zudem hat sich ein dichtes Netz an Take Away-Gastronomiebetriebe gebildet, so dass ein Teil der Aufgaben der Stadtküche, nämlich die Verpflegung von Schülern und von städtischem Personal, als städtische Institution weitgehend obsolet wurden und aus der Stadtverwaltung ausgegliedert werden konnten |
|
Zugangs- und Benutzungsbedingungen |
Findhilfsmittel: | Abgabeverzeichnis V.J.c.17.:3. |
|
|
Deskriptoren |
Einträge: | Sozialdepartement (Stadtverwaltung\S) |
| Zentralsekretariat Sozialamt (Stadtverwaltung\S\Sozialdepartement) |
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | siehe auch: V.J.c.13. Soziale Dienste. Personendossiers der Wirtschaftlichen Sozialhilfe, 1893-2005 (Bestand)
siehe auch: V.J.c.14. Vorstand des Wohlfahrtsamtes. Akten, 1928-1938 (Bestand)
|
|
Dateien |
Dateien: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.2088 |
Erforderliche Bewilligung: | Archivar/-in |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | gemäss gesetzlichen Vorgaben |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=10960 |
|