VII.158. Freiwillige und Einwohnerarmenpflege der Stadt Zürich. Akten, 1856-1928 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:VII.158.
Signatur Archivplan:VII.158.
Titel:Freiwillige und Einwohnerarmenpflege der Stadt Zürich. Akten
Entstehungszeitraum:1856 - 1928
Stufe:Bestand
Anzahl Bände:169
Anzahl Schachteln:30
Laufmeter:7,90

Kontext

Name der Provenienzstelle:Freiwillige und Einwohnerarmenpflege der Stadt Zürich
Verwaltungsgeschichte/Biographische Angaben:Für die Armenfürsorge war im 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts grundsätzlich die Heimatgemeinde zuständig. Die wachsende Mobilität der Bevölkerung liess die Zahl der nichtverbürgerten Einwohnerschaft ständig wachsen. Für die möglicherweise weit weg liegenden Heimatgemeinden wurden prompte Hilfeleistungen schwierig oder gar unmöglich. Zumindest die Einrichtung einer Soforthilfe der Einwohnergemeinde für Unterstützungsbedürftige ist als ein dringendes Bedürfnis anerkannt worden. In den 1850er Jahren hat die Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zürich also die Gemeinden aufgerufen, lokale gemeinnützige Gesellschaften zu gründen. In der Folge ist darum unter anderem der Hülfsverein in Fluntern errichtet worden, ein Vorgängerverein der Freiwilligen und Einwohnerarmenpflege der Stadt Zürich. Die entsprechende Organisation, die freiwillige Armenpflege Zürich, ist in der Stadt Zürich wurde erst 1878 errichtet.
Nach der Stadtvereinigung von 1893 wurden diese Institutionen aus den eingemeindeten Quartieren teilweise der bisherigen städtischen freiwilligen Armenpflege angeschlossen. Aus den früheren Gemeindekommissionen wurden Quartierkommissionen der Freiwilligen und Einwohnerarmenpflege der Stadt Zürich. Am 15.08.1914 bezeichnete der Stadtrat die Freiwillige und Einwohnerarmenpflege der Stadt Zürich als Zentralstelle für die "behördlich zu organisierende Hülfstätigkeit" für den "in mehr oderminder hohem Masse in Aussicht stehenden Notstand in Folge der Kriegswirren".
Am 27.10.1927 wurde im Kanton Zürich ein neues Gesetz über die Armenfürsorge angenommen. Dieses am 01.01.1929 in Kraft tretende Gesetz hat für alle im Kanton Zürich verbürgerten Personen die allfällige Armenunterstützung am jeweiligen Wohnort im Kanton eingeführt. Gleichzeitig setzte der Kantonsrat das interkantonale Konkordat betreffend die wohnörtliche Unterstützung für niedergelassene Bürger aus den Konkordatskantonen Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz,Solothurn, Basel-Stadt, Appenzell-Innerrhoden, Graubünden, Aargau und Tessin in Kraft.
Damit hatte sich die Existenzberechtigung der Freiwilligen und Einwohnerarmenpflege der Stadt Zürich im Wesentlichen überlebt. Ihre Aufgaben hat das Fürsorgeamt der Stadt Zürich übernommen.
 

Deskriptoren

Einträge:  Fürsorge (Sachbegriffe\F)
  Freiwillige und Einwohner-Armenpflege Zürich (Körperschaften\F)
 

Dateien

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Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:gemäss gesetzlichen Vorgaben
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=11536
 
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