I.A.2032. Urkunde I.A.2032., 1537.05.14 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:I.A.2032.
Signatur Archivplan:I.A.2032.
Titel:Urkunde I.A.2032.
Entstehungszeitraum:14.05.1537
Entstehungszeitraum, Anm.:Mentag vor pfingsten
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Gisler, Lorenz
Kaufmann, Hans
Rat zu Winterthur
Statthalter des Schultheissenamts zu Winterthur
Vertragspartner 2:alt Schultheiss zu Winterthur
Breitenlandenberg, Michael von
Geistlin, Elsa
Grunder, Othmar
Huser, Hans

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Gültbrief: Lorenz Gisler, Statthalter des Schultheissenamts zu Winterthur, beurkundet, dass vor ihm und dem offenen Rat Othmar Grunder mit seiner Ehefrau Elsa Geistlin und deren Vogt Hans Kaufmann, dem Rat zu Winterthur, erschienen sind. Sie erklären, dass sie von alt Schultheiss Hans Huser, derzeit Amtmann von Junker Michael II. von Breitenlandenberg zu Salenstein und Hard, 40 Pfund Heller guter Zürcher Währung erhalten haben und dem Junker bzw. seinen Erben dafür einen jeweils auf Martini (11. November) zu entrichtenden Zins über 2 Pfund Heller bezahlen werden. Dafür bürgen sie mit ihrem Haus samt Hofstatt, in der Niedertorstadt zwischen den Häusern von Rudi Koblinger und David Buchtrager gelegen. Die Liegenschaft war vormals mit folgenden Jahreszinsen belastet: 1 Viertel Kernen für Melchior Bucher und 10 Schilling für das untere Spital. Zum Pfand gehört auch Hanfland mit einem Wiesenstück ("wysbletz"), oberhalb der Ziegelhütte gelegen, stösst an die "Bleicky" und an Wolf Werkmeisters Hanfpünten. Das Grundstück war vormals mit einem Grundzins von einem Mütt Kernen für Scherlis zu Veltheim "schupis" belastet. Die Schuldner und ihre Erben verpflichten sich mit diesem Brief, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und den Zins jedes Jahr dem Hans Huser für Junker Michael II. von Breitenlandenberg zu übergeben. Wenn dies nicht geschieht, hat der Gläubiger, seine Erben oder deren Amtleute das Recht, das Unterpfand an sich zu ziehen und erst wieder den Schuldnern zurückzugeben, wenn der fällige Zins bezahlt ist. Es besteht auch die Möglichkeit, die sich auf 40 Pfund Heller belaufende Hauptschuld mit den Schuldzinsen jeweils vor Johannis Baptiste (24. Juni) abzulösen.
Ortschaften:Breitenlandenberg
Hard
Niedertorstadt
Salenstein
Veltheim
Winterthur
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Pergament
Anzahl Siegel:0

Anmerkungen

Bemerkungen:Dorsualnotiz: [...]. Odmar Grunder zu Wintertur zins brieff um 2 lb geltz valt der zins uff sand Martis tag. [...]. Abgelöst durch Herrn Eschmann z. Felsenhof in Winterthur Ao. 1860. [...].
Das Siegel des Hans Kaufmann ist entfernt, die Urkunde durch Schnitte für ungültig erklärt.
Die Urkunde wurde am 14. März 2005 von Peter Marcel Mäder dem Stadtarchiv geschenkt.
 

Deskriptoren

Einträge:  Anleihen (Sachbegriffe\F\Finanzen)
  Liegenschaften (Sachbegriffe\L)
  Winterthur (Geografische Begriffe\W)
  Zinsen (Sachbegriffe\S\Steuern)
  Hard (Geografische Begriffe\H)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar/-in
Physische Benützbarkeit:Eingeschränkt
Zugänglichkeit:gemäss gesetzlichen Vorgaben
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=12709
 
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