I.A.2253. Urkunde I.A.2253., 1631.05.10 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:I.A.2253.
Signatur Archivplan:I.A.2253.
Frühere Signaturen:I.A.
Titel:Urkunde I.A.2253.
Entstehungszeitraum:10.05.1631
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Hans Heinrich Wirz, Seckelmeister
Vertragspartner 2:Felix Orell
Hans Rudolf von Schönau, Junker

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Eine Ratskommission unter Leitung von Seckelmeister Hans Heinrich Wirz entscheidet einen Baustreit zwischen Junker Hans Rudolf von Schönau und Felix Orell im Haus zum "Spiegel". Dieser will das Badstübli und den Sechtofen aus einem Haus oben unter die Altane verlegen. Schönau befürchtet, dass der Anbau als "Seidenfärwi" benutzt werde und dass der Rauch ihn in seinem besten Gemach belästige. Eine Ratskommission nimmt einen Augenschein vor und entscheidet, dass Orelli mit dem Bau weiterfahren dürfe. Doch soll der Anbau nur als Secht- und Badhaus benützt werden; auch nimmt man davon Kenntnis, dass er Schönau einwilligt, in seinem Garten ebenfalls ein Sechthaus zu bauen.
Ortschaften:Altstadt
Zürich
Strassen:Napfgasse 3
Spiegelgasse 2
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0

Anmerkungen

Bemerkungen:Es handelt sich um eine Abschrift von 1857.
 

Deskriptoren

Einträge:  Badegebäude (Sachbegriffe\H\Hochbau)
  Gärten (Sachbegriffe\G\Grünanlagen)
  Hochbau (Sachbegriffe\H)
  Öfen (Sachbegriffe\H\Hochbau)
  Spiegelgasse (Strassennamen\S)
  Textilindustrie (Sachbegriffe\I\Industrie)
  Napfgasse (Strassennamen\N)
  Orelli(Familie) (Personennamen\O)
  Baurechtliche Entscheide (Sachbegriffe\B\Baukontrolle)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar/-in
Physische Benützbarkeit:Eingeschränkt
Zugänglichkeit:gemäss gesetzlichen Vorgaben
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=12768
 
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