I.A.3058. Urkunde I.A.3058., 1613.04.15 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:I.A.3058.
Signatur Archivplan:I.A.3058.
Titel:Urkunde I.A.3058.
Entstehungszeitraum:15.04.1613
Entstehungszeitraum, Anm.:Donstags, den fünffzechenden tag Aprellens
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Baumeister
Keller, Hans Ulrich
Peyer, Felix
Statthalter
Widerkehr, Heinrich
Vertragspartner 2:Heidegger, Hans Conrad
Öri, Ulrich

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Statthalter Heinrich Widerkehr, Baumeister Felix Peyer und Hans Ulrich Keller, alle drei vom Rat, bekunden, dass Ulrich Öri aufgrund des Spruchs vom 17. April 1606 (I.A. 3054.) angehalten worden war, auf seine Kosten einen zwei Schuh hohen Lattenzaun längs seines Ganges zwischen seinem Höfli hinter seinem Haus zum "Panthier" und Heideggers Garten anbringen zu lassen.Heidegger beklagt sich, dass Öri diesen Zaun nicht errichtet habe; dieser war vielmehr der Meinung, dass die Mauer als Scheidemauer von beiden Parteien errichtet werden müsse. Es bleibt jedoch beim ergangenen Spruch vom 17. April 1606 (mit kleiner Abänderung) und Öri wird nochmals angehalten, den Zaun - und zwar drei Schuh hoch - auf seine Kosten zu errichten. Beide Parteien nehmen den "gütlichen Usspruch" an.
Strassen:Münstergasse 9
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:3

Anmerkungen

Bemerkungen:Drei aufgedrückte Papiersiegel des Heinrich Widerkehr, Felix Peyer und Hans Ulrich Keller.
 

Deskriptoren

Einträge:  Hochbau (Sachbegriffe\H)
  Liegenschaften (Sachbegriffe\L)
  Rechtsstreitigkeiten (Sachbegriffe\R\Rechtliches)
  Münstergasse (Strassennamen\M)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar/-in
Physische Benützbarkeit:Eingeschränkt
Zugänglichkeit:gemäss gesetzlichen Vorgaben
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=13197
 
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