I.A.3471. Urkunde I.A.3471., 1754.06.27 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:I.A.3471.
Signatur Archivplan:I.A.3471.
Titel:Urkunde I.A.3471.
Entstehungszeitraum:27.06.1754
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Constaffelherr
Obervögte zu Wollishofen
Werdmüller, Bernhard
Ziegler, Jakob Christoph
Zunftmeister
Vertragspartner 2:Fietz
Geschworener
Grob der Ältere
Grob der Jüngere
Hauptmann
Horner, Heinrich
Kurator von Nägelis Kindern aus erster Ehe
Nägeli, Kaspar
Ratsprokurator
Seckelmeister

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Zunftmeister Jakob Christoph Ziegler und Constaffelherr Bernhard Werdmüller, anstelle von Zunftmeister Johann Kaspar Landolt, Obervögte zu Wollishofen, urkunden, dass der Geschworene Kaspar Nägeli im Mönchhof und Seckelmeister Fietz von Männedorf, obrigkeitlicher Kurator von Nägelis Kindern aus erster Ehe, mit Beistand von Hauptmann und Ratsprokurator Grob dem Jüngeren einerseits und dem Geschworenen Heinrich Horner von Wollishofen mit Beistand von Ratsprokurator Grob dem Älteren andererseits bezüglich der Hinterlassenschaft von Seckelmeister Rudolf Horner, dem Schwager Nägelis und Vater Heinrich Horners, vor ihnen erschienen sind. Nägeli klagt: Horner sei 1749 gestorben; seither habe er schon wiederholt eine Teilung verlangt. Die Verhandlungen hätten sich aber zerschlagen, da Horner immer ein zu geringes Angebot gemacht habe. Er habe daher ein öffentliches Inventar verlangt. Die Güter umfassen ein Haus mit Gerechtigkeit und 17 Jucharten 3 Viertel Land (pro Juchart auf 500 Gulden geschätzt). Nägeli schlägt daher vor, dass Horner den Hof nach Abzug der Schulden um 8000 Gulden übernehme; vom Vermögen solle Horner laut Erbrecht den 5 Pfennig vorausnehmen und den Rest halbieren. Horner seinerseits lehnt die Schätzung als zu hoch ab, eine unparteiische Schätzung ergebe nur 5910 Gulden. Ausserdem gibt es in Wollishofen das Recht, dass der Sohn zwei Teile und die Tochter nur einen Teil erbe. Urteil: Der Nachlass des Vaters fällt an Horner; dieser soll dafür Nägeli (zuhanden der Kinder aus erster Ehe) 850 Gulden entrichten. Nägeli appelliert gegen diesen Entscheid.
Ortschaften:Erdbrust
Männedorf
Wollishofen
Strassen:Widmerstrasse
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0

Anmerkungen

Bemerkungen:Original nicht vorhanden, stattdessen eine Fotokopie.
Die Fotokopien der Urkunden I.A. 3456. bis I.A. 3460., I.A. 3462., I.A. 3465. bis I.A. 3468., I.A. 3470., I.A. 3472. bis I.A. 3473., I.A. 3475. bis I.A. 3478., I.A. 3480., I.A. 3482. bis I.A. 3484., I.A. 3486. und I.A. 3488. fehlen (Notiz von Claudia Caduff, 1993).
Nach einer undatierten Notiz von Paul Guyer befanden sich die Originale bei den Eheleuten Giuseppe Gilardo Fernando Sassella (1895 - 1984) und Hedwig Barbara, geb. Keller (1898 - 1979). Sie waren Eigentümer des Hauses Horner (Widmerstrasse 8, 8038 Zürich), welches sie der Stadt Zürich schenkten. 1985 wurde darin das Ortsmuseum Wollishofen eingerichtet.
 

Deskriptoren

Einträge:  Widmerstrasse (Strassennamen\W)
  Erbrecht (Sachbegriffe\R\Rechtliches)
  Männedorf (Geografische Begriffe\M)
  Liegenschaften (Sachbegriffe\L)
  Wollishofen (Geografische Begriffe\W)
  Rechtsstreitigkeiten (Sachbegriffe\R\Rechtliches)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar/-in
Physische Benützbarkeit:Eingeschränkt
Zugänglichkeit:gemäss gesetzlichen Vorgaben
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=13428
 
Startseite|Anmelden|de en fr
Online Archivkatalog des Stadtarchivs Zürich