I.A.3723. Urkunde I.A.3723., 1602.07.26 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:I.A.3723.
Signatur Archivplan:I.A.3723.
Titel:Urkunde I.A.3723.
Entstehungszeitraum:26.07.1602
Entstehungszeitraum, Anm.:Heumonat
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Bodmer, Ludwig
Käufeler, Hans Rudolf
Oeri, Friedrich
Zunftmeister
Vertragspartner 2:Hess, Caspar
Ruch, Felix

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Küfer Felix Ruch verkauft Krämer Caspar Hess einen Schärgaden (Barbierstube) mit grossem Fenster, samt der Küche und einem kleinen dahinterliegenden Keller bei dem Spiegel, unter seinem eigenen Haus zum Roten Gatter und unter dem Haus zum Goldstein. Dieser Schärgaden samt Küche und Keller ist mit dem Haus zum Roten Gatter verschrieben mit folgendem Hauptgut: 100 Gulden an Oetenbach, Augustiner und Spitalamt, ferner um um 100 Gulden an Schlosser Heinrich Felck, ablösbar 1607. Ferner mit 150 Gulden an das Seckelamt, welcher Betrag ebenfalls ablösbar ist. Ferner sei er Meister Hans Wehrlis Erben an die Kaufsumme für sein Haus 500 Gulden schuldig, welche er auch auf einen bestimmten Termin ablösen müsse. Beim Kauf werden einige Bedingungen vereinbart: 1. Ruch wird dem Käufer eine 2 bis 2,5 Schuh breite Treppe in seine untere Kammer machen lassen gemäss einem gemachten Plan. 2. Sollten künftig noch weitere Lasten auf diesem Schärgaden usw. auftreten, so hat der Käufer das Recht, beim Verkäufer bis zu seiner Zufriedenstellung zu insistieren. 3. Da Ruch den Hans Konrad Frey, Scherer, als jetzigen Bewohner des Schärgadens bis zum Herrentag (Felix und Regula, 11. September) darin belasse, behalte er sich vor, den Zins zu nehmen. 4. Hess kann den Schärgaden auf diesen Tag beziehen; der Zins von 150 Gulden soll mit Martini 1602 zu laufen beginnen. 5. Der Käufer muss ihm umgehend 60 Gulden und auf Martini des laufenden Jahres 50 Gulden an den Kaufpreis zahlen. Da aber dem Käufer der Schärgaden samt Küche und Keller erst auf den Herrentag 1603 zum Bezug übergeben wird, soll Ruch an Hess oder seine Erben den üblichen Zins von 110 Gulden erstatten (?). 6. Der Verkäufer behält sich auch das Fenster vor, dafür sollen dem Käufer 11 Gulden am Kaufpreis abgehen, sofern es der Käufer nimmt. Ferner behält sich der Verkäufer den Ofenhafen vor. Unter diesen Bedingungen ist der Kauf abgeschlossen worden um 260 Gulden, die Caspar Hess oder dessen Erben auf folgende Art und Weise zahlen sollen. Bezahlt werden 60 Gulden direkt, auf Martini 1602 50 Gulden (ohne Zins). Auf Martini 1603 50 Gulden und die zwei folgenden Jahre je auf Martini 50 Gulden, alles mit vollem Zins. Dafür hat Ruch von Hess einen darauf lastenden Schuldbrief erhalten. Sobald dessen Inhalt vollständig entsprochen ist, werde Ruch den Hess für schuldenfrei erklären. Er wird für alle bis zur Übergabe noch vorgenommenen Änderungen an dem Kaufobjekt die allfälligen Kosten übernehmen.
Ortschaften:Oetenbach
Strassen:Ankengasse
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0

Anmerkungen

Bemerkungen:Original nicht vorhanden, stattdessen eine Fotokopie.
Nach einer Notiz von Paul Guyer befanden sich die Originale im Besitz der Buchdruckerei Berichthaus in Zürich; die Fotokopien wurden 1960 dem Stadtarchiv geschenkt.
 

Deskriptoren

Einträge:  Coiffeurgeschäfte (Sachbegriffe\G\Gewerbe)
  Oetenbach (Geografische Begriffe\O)
  Handänderung (Sachbegriffe\L\Liegenschaften)
  Augustiner (Körperschaften\A)
  Liegenschaften (Sachbegriffe\L)
  Spitäler (Sachbegriffe\G\Gesundheitswesen)
  Ankengasse (Strassennamen\A)
  Zinsen (Sachbegriffe\S\Steuern)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar/-in
Physische Benützbarkeit:Eingeschränkt
Zugänglichkeit:gemäss gesetzlichen Vorgaben
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=13534
 
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