I.A.3727. Urkunde I.A.3727., 1614.07.27 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:I.A.3727.
Signatur Archivplan:I.A.3727.
Titel:Urkunde I.A.3727.
Entstehungszeitraum:27.07.1614
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Bannerherr
Baumeister
Grebel, Konrad
Holzhalb, Hans Heinrich
Holzhalb, Hans Ludwig
Kambli, Rudolf
Käufeler, Hans Rudolf
Peyer, Felix
Schneeberger, Hans Heinrich
Sihlherr
Statthalter
Trachsler, Niklaus
Vertragspartner 2:Gossweiler, Jakob
Gossweiler, Kaspar
Schweizer, Hans Georg

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Statthalter Rudolf Kambli, Bannerherr Hans Heinrich Holzhalb, Verwalter gemeiner Klöster des Obmannamtes, Hausschreiber Konrad Grebel, Hans Heinrich Schneeberger, Felix Peyer, Baumeister, Hans Rudolf Käufeler, Sihlherr, Hans Ludwig Holzhalb und Niklaus Trachsler beurkunden, dass am 28. Mai 1613 (I.A. 3725.) zwischen Hans Georg Schweizer einerseits und den Gebrüdern Kaspar und Jakob Gossweiler andererseits ein Abkommen abgeschlossen worden sei. Später klagte Schweizer vor Bürgermeister und Rat gegen Kaspar Gossweiler: Durch die Bauten Gossweilers sei die Scheidemauer dermassen beschädigt worden, dass er, Schweizer, seine Haustür schon längere Zeit nicht mehr schliessen könne. Zudem sei zu befürchen, dass die Scheidemauer in sein Haus oder noch weiter fallen könne. Er verlange deshalb einen Augenschein und ein Urteil. Dagegen Gossweiler: Die Scheidemauer sei nicht durch seine Umbauten, sondern aufgrund ihres Alters schadhaft geworden; zudem diene diese Mauer mehr dem Schweizer als ihm. Gossweiler möchte, dass der alte Brief in Kraft bleibe. Die Verordneten haben den Augenschein vorgenommen und den erwähnten Spruchbrief in die Untersuchung miteinbezogen. Schweizer hat sich darüber hinaus beklagt, dass Abwasser von der Gossweilerschen Stallung und ihrem Höfli in seinen Keller dringe. Es wurde der folgende Vergleich erzielt: Es solle beim genannten Spruchbrief bleiben. Da indessen die Scheidemauer beiden Parteien diene und eher wegen ihres Alters als wegen der Bauten und Grabungen schlecht geworden sei, sollen auch beide Parteien zu gleichen Kosten die Scheidemauer und Schweizers Haustür mit dem Bogen und dem Türgericht wieder herstellen. Die Nebentüren gegen die Gasse solle aber jeder Teil selber machen lassen. Ferner bietet sich Kaspar Gossweiler gutwillig an, das Abwasser in seinem Höfli durch eine Dole abzuleiten, damit Schweizers Keller künftig nicht in Mitleidenschaft gezogen werde.
Strassen:Ankengasse
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0

Anmerkungen

Bemerkungen:Original nicht vorhanden, stattdessen eine Fotokopie.
Nach einer Notiz von Paul Guyer befanden sich die Originale im Besitz der Buchdruckerei Berichthaus in Zürich; die Fotokopien wurden 1960 dem Stadtarchiv geschenkt.
 

Deskriptoren

Einträge:  Hochbau (Sachbegriffe\H)
  Liegenschaften (Sachbegriffe\L)
  Rechtsstreitigkeiten (Sachbegriffe\R\Rechtliches)
  Umbauten (Sachbegriffe\U)
  Sihlamt (Körperschaften\S)
  Ankengasse (Strassennamen\A)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar/-in
Physische Benützbarkeit:Eingeschränkt
Zugänglichkeit:gemäss gesetzlichen Vorgaben
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=13539
 
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