I.A.3730. Urkunde I.A.3730., 1678.05.12 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:I.A.3730.
Signatur Archivplan:I.A.3730.
Titel:Urkunde I.A.3730.
Entstehungszeitraum:12.05.1678
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Hess, Hans Ulrich
Vertragspartner 2:Schirmherr
Waser, Hans Rudolf

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Hans Ulrich Hess, im Besitz eines Kaufbriefs seines Vaters, Kaspar Hess, der 1602 das Haus zum Goldstein mit Schärgaden gekauft hat, laut welchem auch das Waschhaus nach zehn Jahren "ganz gewollt" und er den Kamin durch die Hausmauer aufführen liess und alles aufs Beste im Stand gehalten habe, habe er zur Förderung seines Gewerbes und zum Nutzen seiner Dienste einen Kessel zum Schwarzfärben in besagtes Waschhaus setzen lassen. Dem habe sich sein Nachbar, Schirmschreiber Hans Rudolf Waser, widersetzt "und ihn zum Rechten niderlegt", auch die Bauherren auf den Augenschein gebracht, welche einhellig als zulässig erklärten, diesen Kessel gebrauchen zu dürfen. Dies geschehe ohne Schaden und Nachteil für die Nachbarn, da zum Füllen, Absieden und "Purgieren" der Seide keine riechbaren Stoffe gebraucht würden und auch das Ausschütten des Wassers, das von der schwarzen Farbe ganz befreit sei, und noch weniger das Aufhängen der Seide nichts Rechtswidriges an sich habe. Vor sechs Wochen habe seine Frau eine Wäsche vorgenommen und ein Ständli Garn sechten (laugen) lassen. Darauf habe Waser erneut geklagt, dass man vertragswidrigerweise Seide abfülle, absiede und "purgiere". Wie er daraufhin Waser auf den Augenschein geführt habe, gab er zu, dass nur Garn gesechtet worden sei, weshalb er sich entschuldigte. Dies sei aus Argwohn geschehen. Er könne weder gegen dieses Sechten noch gegen den schwarzen Kessel etwas einwenden, wenn keine anderen Ingredienzen beigegeben würden. Vergangenen Mittwoch, am Vortag vor Auffahrt, habe der Seiden-Müller 20 Pfund Flart (Tuch) und Seide färben wollen. Um die Farbe aufzufrischen, habe er 2 Mass Weisswein, 1 Mass weissen Essig, 1 Becher Honig und 1 1/2 Pfund Kandiszucker gebraucht. Darauf habe er die Seide gefärbt - ohne Reklamation Wasers. Am Freitag darauf klagte dieser wiederum beim Rat. Er erklärte Bürgermeister Spöndli, dass die schwarze Farbe einen unerträglichen Geruch von sich gebe, sodass seine Hausleute ausziehen wollen. Er könne solche Beschwerden nicht mehr dulden. Hans Ulrich Hess berief sich auf den Bericht der persönlich anwesend gewesenen Ratsherren, die sachverständig gewesen seien und auf die Erkenntnis der Bauherren und habe gebeten, ihn bei seinen Rechten, Kaufbriefen und bei seinem Handelsberuf wie jeden ehrlichen Bürger zu schützen und Waser zur Ruhe zu mahnen und abzuweisen. Verfasst und unterschrieben von Hans Ulrich Hess
Strassen:Ankengasse
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0

Anmerkungen

Bemerkungen:Original nicht vorhanden, stattdessen eine Fotokopie.
Nach einer Notiz von Paul Guyer befanden sich die Originale im Besitz der Buchdruckerei Berichthaus in Zürich; die Fotokopien wurden 1960 dem Stadtarchiv geschenkt.
 

Deskriptoren

Einträge:  Coiffeurgeschäfte (Sachbegriffe\G\Gewerbe)
  Gesundheitspflege (Sachbegriffe\G\Gesundheitswesen)
  Hochbau (Sachbegriffe\H)
  Liegenschaften (Sachbegriffe\L)
  Rechtsstreitigkeiten (Sachbegriffe\R\Rechtliches)
  Seide (Sachbegriffe\T\Textilmaterialien)
  Waschhaus (Sachbegriffe\H\Hochbau)
  Umbauten (Sachbegriffe\U)
  Ankengasse (Strassennamen\A)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar/-in
Physische Benützbarkeit:Eingeschränkt
Zugänglichkeit:gemäss gesetzlichen Vorgaben
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=13543
 
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