I.A.3827. Urkunde I.A.3827., 1792.07.14 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:I.A.3827.
Signatur Archivplan:I.A.3827.
Titel:Urkunde I.A.3827.
Entstehungszeitraum:14.07.1792
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Escher
Obervögte der Vier Wachten und zu Wipkingen
Wyss
Vertragspartner 2:Arter, Salomon
Beyel
Bleuler
Ehrsam
Geschworener
Keller, Melchior
Kienast
Nägeli
Quartierhauptmann
Seckelmeister
Untervogt
Weber, Samuel

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Entscheid der Obervögte Junker Zunftmeister Wyss und Zunftmeister Escher. Diese haben einen Augenschein bezüglich des Zustandes der Strassen vorgenommen und dabei festgestellt, dass sowohl der Klosbach wie die Strasse längs des Baches zwischen der Kirche zum Kreuz und den Gütern von Quartierhauptmann Beyel und Samuel Weber in ungenügendem Zustand sind. Es drohe eine Gefährdung wie bei der Küsnachter Überschwemmung von 1778. Die damals angeordneten Massnahmen seien aus Nachlässigkeit nicht befolgt worden. Auf Anweisung der beiden Obevögte haben Quartierhauptmann Beyel, Untervogt Sprüngli, der Geschworene Nägeli und Salomon Arter ein Projekt ausgearbeitet, gegen das von verschiedenen Anstössern Einspruch erhoben worden ist. Untervogt Kienast zu Riesbach klagt, dass ihm durch die Absteckung viel Land verloren gehe. Es sei bisher noch kein Schaden eingetreten, doch er verpflichte sich, Herrn Högger und anderen Hausbesitzern für einen allfälligen Schaden zu haften. Seckelmeister Bleuler und der Geschworene Ehrsam zu Riesbach klagen wegen der Beseitigung der Brücken und Tieferlegung des Baches, wodurch ihre Wässerung gefährdet würde. Beyel, der Geschworene Nägeli, Salomon Arter und Melchior Keller stimmen dagegen in dieser Sache zu. Da Kienast auf seinem Einspruch beharrt, fällen die Obervögte folgenden Rechtsspruch: Beyel und die übrigen Verordneten werden angewiesen, den Bach auf eine Breite von vier Fuss und eine Tiefe von zwei Schuh auszugraben. Das Bord soll auf beiden Seiten gleich hoch sein, Brücken werden nur in der von den Verordneten vorgeschriebenen Höhe zugelassen. Wegen der Wässerung wird auf althergebrachte Rechte von 1623 (I.A. 3823.) verwiesen. Die Strasse soll eine Breite von 16 bzw. 14 Schuh haben, auch soll die Brücke bei Beyels Gütern verbreitert werden. Es sollen zu beiden Bachseiten Marchen gesetzt werden. Untervogt Kienast, der ungefähr 400 Quadratschuh Land verliert, soll für jeden Quadratschuh mit 12 Schilling und für den weiteren Schaden mit 20 Pfund abgefunden werden. Diese Entschädigung muss von den übrigen Anstössern aufgebracht werden, wobei auf die weniger bemittelten Personen Rücksicht genommen werden soll.
Ortschaften:Hottingen
Küsnacht
Riesbach
Wipkingen
Strassen:Hohlgasse
Klosbachstrasse
Sprensenbühlstrasse
Weineggstrasse
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0

Anmerkungen

Bemerkungen:Die Hausurkunden Klosbach-, Sprensenbühl- und Weineggstrasse (I.A. 3821. bis I.A. 3844.) wurden im Juli / August 1961 von Elsa Bruppacher dem Stadtarchiv übergeben.
 

Deskriptoren

Einträge:  Weineggstrasse (Strassennamen\W)
  Bauplanung (Sachbegriffe\B)
  Baurechtliche Entscheide (Sachbegriffe\B\Baukontrolle)
  Brücken (Sachbegriffe\T\Tiefbau)
  Hottingen (Geografische Begriffe\H)
  Küsnacht (Geografische Begriffe\K)
  Riesbach (Geografische Begriffe\R)
  Wipkingen (Geografische Begriffe\W)
  Klosbachstrasse (Strassennamen\K)
  Sprensenbühlstrasse (Strassennamen\S)
  Tiefbau (Sachbegriffe\T)
  Wasser (Sachbegriffe\E\Ernährung)
  Wasserleitungen (Stadtverwaltung\D\Departement der Industriellen Betriebe)
  Strassen (Sachbegriffe\T\Tiefbau)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar/-in
Physische Benützbarkeit:Eingeschränkt
Zugänglichkeit:gemäss gesetzlichen Vorgaben
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=13637
 
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