I.A.4914. Urkunde I.A.4914., 1597.11.10 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:I.A.4914.
Signatur Archivplan:I.A.4914.
Titel:Urkunde I.A.4914.
Entstehungszeitraum:10.11.1597
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Burckhart
Bürgermeister
Burkhard, Hans
Gericht zu Horgen
Obervogt zu Horgen, Thalwil und Kilchberg
Rat von Zürich
Schwerzenbach, Hartmann
Untervogt zu Horgen
Vertragspartner 2:Baumann, Uli
Bindschädler, Jakob
Hüni, Heinrich
Kehl
Khel, Kleinhans von
Prädikant
Schreiber zu Horgen

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Hans Burckhart (Burkhard), Untervogt zu Horgen, urteilt im Namen von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich und auf besonderen Befehl von Kleinrat Hartmann Schwerzenbach, dem Obervogt zu Horgen, Thalwil und Kilchberg, vor dem öffentlichen Gericht zu Horgen. Vor ihm ist Heinrich Hüni, Schreiber zu Horgen, im Namen und als Anwalt von Jakob Bindschädler, Prädikant und Bürger der Stadt Zürich, erschienen. Bindschädler erhält laut Haupt- und Zinsbrief einen jeweils an Martini zu entrichtenden Jahreszins von 30 Pfund Zürcher Währung. Der Zins stammt von einem Haus mit Hof und Gütern des Kleinhans von Khel (Khällen o. Ä) zu Arn in Horgen sowie von einem Haus mit Scheune und Gütern des Uli Baumann auf Bocken in Horgen. Dieser Besitz gehörte einst dem verstorbenen Hans Hotz und seiner Ehefrau Verena Syfrit (vgl. I.A. 4913.) und gilt nun als Unterpfand Bindschädlers. Vor einigen Jahren wurde alles aufgeteilt und an Khel und Baumann verkauft. Dabei wurde festgestellt, dass der Zins Bindschädler bzw. seinen Rechtsnachfolgern weiterhin so bezahlt werden soll, als wenn die beiden Güter zusammen wären und einer einzigen Person gehören würden. Über diesen Sachverhalt wird das vorliegende von Bindschädler zu bezahlende Vidimus (auch Beibrief genannt) zum Haupt- und Zinsbrief ausgestellt. Dagegen darf kein Protest erhoben werden. Der Untervogt bittet Obervogt Hartmann Schwerzenbach zu siegeln. Die Richter sind Wälti Stüntzi, Rudolf Lütold, Uli Baumann, Heinrich Burckhart, Hartmann Lütold und Rudolf Stapfer. Verfasst von Schreiber Heinrich Hüni. Dorsualnotiz: Vydimus unnd By brieff.
Ortschaften:Arn
Bocken
Horgen
Kilchberg
Thalwil
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Pergament
Anzahl Siegel:1

Anmerkungen

Bemerkungen:Das Siegel des Obervogts Hartmann Schwerzenbach ist beschädigt.
Die Urkunde ist durch einen Pergamentstreifen mit der Urkunde I.A. 4913. zusammengeheftet.
Die Urkunde wurde aus Platzgründen den Hausurkunden Rennweg zugeordnet.
 

Deskriptoren

Einträge:  Anleihen (Sachbegriffe\F\Finanzen)
  Kilchberg (Geografische Begriffe\K)
  Holz (Sachbegriffe\B\Baumaterial)
  Liegenschaften (Sachbegriffe\L)
  Landwirtschaftliche Bauten (Sachbegriffe\H\Hochbau)
  Thalwil (Geografische Begriffe\T)
  Zinsen (Sachbegriffe\S\Steuern)
  Horgen (Geografische Begriffe\H)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar/-in
Physische Benützbarkeit:Eingeschränkt
Zugänglichkeit:gemäss gesetzlichen Vorgaben
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=14028
 
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