I.A.4988. Urkunde I.A.4988., 1621.08.30 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:I.A.4988.
Signatur Archivplan:I.A.4988.
Titel:Urkunde I.A.4988.
Entstehungszeitraum:30.08.1621
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Baumeister
Bürgermeister
Escher, Johann
Grebel, Hans Georg
Hans Heinrich
Maag, Melchior
Müller, Hans Heinrich
Rat von Zürich
Ruff, Hans Heinrich
Schwyzer, Hans Jakob
Statthalter
Widerkehr
Vertragspartner 2:Aeberli, Hans Heinrich
Anderes, Hans Heinrich
Bleuler, Hans Ulrich
Grebel, Konrad
Herren und Meister zum Schaf
Öri, Ulrich
Oswald, Ursula
Seeholzer, Rudolf
Verwalter des Obmannamts

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Statthalter Hans Heinrich Widerkehr und Melchior Maag, alt Seckelmeister Johann Escher, Hans Georg Grebel, Baumeister Hans Heinrich Müller, Hans Heinrich Ruff und Hans Jakob Schwyzer, alle des Rats, erklären, dass vor dem Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich Konrad Grebel, Verwalter des Obmannamts, und Hans Heinrich Aeberli im Namen der Herren und Meister zum Schaf, sowie Rudolf Seeholzer, Grossweibel Ulrich Öri, Schuhmacher Hans Heinrich Anderes, Meister Hans Ulrich Bleuler und Meister Hans Georg Schwyzers Ehefrau, Ursula Oswald erschienen sind, um ihren "span und zwytracht" zu schlichten. Oswald möchte auf ihr Haus zum Bracken ein Gemach bauen und ein Windenhaus oder "Guggenhürlj" darauf setzen, wogegen sich Obmann Grebel wegen des benachbarten Rütihauses des Obmannamts beschwert. Dieses werde durch das geplante Bauvorhaben beschädigt. Ebenso protestieren die Herren und Meister zum Schaf, da Oswald sie über das Bauvorhaben nicht informiert habe. Nachdem sie selber Erkundigungen eingeholt haben, glauben sie, dass ihr Zunfthaus, besonders "der heitere halben jn zwo stuben", beeinträchtigt werde. Deshalb lehnen auch sie den Aufbau ab. Rudolf Seeholzer zum Steinbock würde ebenfalls die Aussicht aus seinem Haus versperrt, wenn Oswald ihren Plan in die Tat umsetzte. Zudem würde ihm dadurch das Regenwasser in den Keller geleitet. Deshalb solle Oswald das Bauvorhaben nicht bewilligt oder dahingehend geändert werden, dass ein Kupferkännel samt einer eisernen Stange installiert werde, so dass das Wasser in das Rütihöfli umgeleitet werde. Ebenso beschert sich Grossweibel Öri, dass seinem Haus zum Till und dem dazugehörigen Garten "der sonnen und heitere halben" grosser Schaden zugefügt werde. Meister Heinrich Anderes meint, dass ihm zwei Stubenfenster "verschlachen" würden. Und Meister Hans Ulrich Bleuler beklagt sich im Namen seines Vaters, Marx Bleuler, ebenfalls wegen der verperrten Aussicht. Die erwähnten Ratsherren beschliessen nach ergangenem Augenschein und all diesen Beschwerden, dass, da der Dachstuhl bereits erhöht wurde und Änderungen grosse Kosten zur Folge hätten, das Gemach eingerichtet werden darf. Den Kupferkännel mit Eisenstange muss sie jedoch installieren, damit nicht noch mehr Schaden entsteht. Der Bau des Windenhauses wird ihr verwehrt. Und da sie das Bauvorhaben begonnen hat, ohne jemanden zu informieren, muss sie insgesamt 30 Pfund Busse bezahlen, wovon 10 Pfund gegebenenfalls wieder abgezogen werden. Die Ratsherren hoffen, dass sie alle damit wieder "gute nachpuren gegen einanderen syn und blyben" werden.
Strassen:Oberdorfstrasse
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Doppel: I.A. 4989.

Anmerkungen

Bemerkungen:Siegel der Statthalter Hans Heinrich Widerkehr und Melchior Maag fehlen.
Dorsualnotiz: "Spruchbrief etlicher verordneten herren. Antreffende der Schwytzeren hus zum Bracken, jres uffahrens und windenhuses halb, ouch das sy verbunden syn sölle, einen kupferenen kennel mirt einer ysenen stangen zumachen."
Die Originalurkunden 4985. bis 4992. befinden sich bei Franz Schneller, Zürichbergstrasse 199 in 8044 Zürich. Am 25. April 2007 wurden Kopien für das Stadtarchiv Zürich angefertigt.
 

Deskriptoren

Einträge:  Hochbau (Sachbegriffe\H)
  Liegenschaften (Sachbegriffe\L)
  Rechtsstreitigkeiten (Sachbegriffe\R\Rechtliches)
  Oberdorfstrasse (Strassennamen\O)
  Umbauten (Sachbegriffe\U)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar/-in
Physische Benützbarkeit:Eingeschränkt
Zugänglichkeit:gemäss gesetzlichen Vorgaben
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=14103
 
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