Angaben zur Identifikation |
Signatur: | I.C.47508. |
Signatur Archivplan: | I.C.47508. |
Titel: | Urkunde I.C.47508. |
Entstehungszeitraum: | 22.12.1899 |
Stufe: | Dokument |
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Kontext |
Vertragspartner 1: | Stadtgemeinde Zürich |
| Vorstand des Bestattungswesens |
Vertragspartner 2: | Feuerbestattungsverein Zürich |
| Heim, Albert |
| Vorstand des Feuerbestattungsvereins |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Abschrift: Vertrag zwischen dem Vorstand des Bestattungswesens der Stadt Zürich, namens der Stadtgemeinde Zürich, einerseits und dem Vorstand des Feuerbestattungsvereins Zürich, namens des Feuerbestattungsvereins. Der Feuerbestattungsverein überträgt der Stadt Zürich das Kremationsgebäude im Friedhof Sihlfeld A samt Grund und Boden, sowie die Mobiliareinrichtung und die Vorräte in betriebsfähigem gutem Zustand und gänzlich unbelastet. Zur Schenkung gehört auch das dem Verein seinerzeit schenkungsweise zur Anlegung eines Krematoriums abgetretene Land beim Kremationsgebäude. Weiter verpflichet sich der Feuerbestattungsverein, an die Kosten zur Erstellung eines zweiten Krematoriums mit Urnenhalle einen Beitrag von Fr. 30 000.- in bar oder in guten Wertschriften zum Nennwert zu leisten, zahlbar mit dem Zeitpunkt der Eröffnung. Die Stadt übernimmt folgende Verpflichtungen: Auf Wunsch die unentgeltliche Durchführung der Kremation bei verstorbenen, in der Stadt Zürich niedergelassenen Personen gemäss den Bestimmungen einer vom Stadtrat zu erlassenen Ordnung. Die Erstellung eines zweiten Krematoriums mit Urnenhalle innerhalb von fünf Jahren. Im Neubau soll Platz für mindestens 600 Urnen geschaffen werden. Dem Vorstande des Feuerbestattungsvereins Gelegenheit zu geben, sich über System und Anlage des Krematoriums auszusprechen. Die Stadtverwaltung wird beim Regierungsrat um Erleichterung der Vorschriften für die Feuerbestattung nachsuchen. Die Stadt übernimmt die Kremation von Leichen auswärts verstorbener Personen gemäss den vom Stadtrat zu erlassenden Vorschriften. Die Gebühren sollen den bisher vom Feuerbestattungsverein geforderten Betrag nicht übersteigen. Die Taxen für Aschenurnen, Urnennischen und Grabplätze werden durch diese Bestimmungen nicht berührt. Der Vorstand des Feuerbestattungsverens erklärt sich bereit, bei Aufstellung der zu erlassenden Verordnung und der Pläne für Anlage und den Bau des zweiten Gebäudes sowie bei der Organisation des Betriebes der Kremation mitzuwirken. Als Zeitpunkt des Antritts wird der 1. Januar 1900 bezeichnet. Der Vertrag wurde durch die ausserordentliche Generalversammlung des Zürcherischen Feuerbestattungsvereins vom 22. Dezember 1899 einstimmig genehmigt. Am 10. März 1900 genehmigte der Grosse Stadtrat den Vertrag. |
Ortschaften: | Aussersihl |
| Wiedikon |
Denkmalschutz: | Nein |
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Zugangs- und Benutzungsbedingungen |
Material Urkunde: | Papier |
Anzahl Siegel: | 0 |
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Deskriptoren |
Einträge: | Bauplanung (Sachbegriffe\B) |
| Friedhofanlagen (Sachbegriffe\B\Bestattungswesen) |
| Hochbau (Sachbegriffe\H) |
| Wiedikon (Geografische Begriffe\W) |
| Schenkung (Sachbegriffe\S) |
| Umbauten (Sachbegriffe\U) |
| Friedhof Sihlfeld (Körperschaften\F) |
| Aussersihl (Geografische Begriffe\A) |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 22.12.1979 |
Erforderliche Bewilligung: | Archivar/-in |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=21932 |
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