VI.HG.A.6.:102 Urkunde VI.HG.A.6.:102, 1728.11.19 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:VI.HG.A.6.:102
Signatur Archivplan:VI.HG.A.6.:102
Frühere Signaturen:Hg Pp Urk 102
Titel:Urkunde VI.HG.A.6.:102
Entstehungszeitraum:19.11.1728
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Fries
Seckelmeister
Ulrich
Vertragspartner 2:Gemeinde Oberengstringen
Gemeinde Schlieren

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Entscheid der Seckelmeister Fries und Ulrich im Wuhrstreit zwischen den Gemeinden Schlieren und Oberengstringen. Schlieren hat an der Limmat gegen des Reiningers Matten auf Schlierener Seite ein krummes Schupfwuhr oder Landwehr errichtet. Die Seckelmeister haben einen Augenschein vorgenommen und Entscheide von 1633 und 1662 nachgeprüft. Sie entscheiden, dass das Wuhr bleiben könne, bei einer Erneuerung müsse es aber begradigt werden. Die beiden Gemeinden sollen in Zukunft neue Wuhre nur nach vorheriger Beratung mit der Nachbargemeinde erstellen. Da die Gemeinde Schlieren aber "wider Brief und Siegel" eigenmächtig gehandelt hat, muss sie die Kosten des Augenscheins (6 Pfund) und Oberengstringen für seine Kosten 5 Pfund bezahlen.
Ortschaften:Höngg
Oberengstringen
Schlieren
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0
 

Deskriptoren

Einträge:  Beiträge (Sachbegriffe\F\Finanzen)
  Fischereirecht (Sachbegriffe\F\Fischereiwesen)
  Limmat (Geografische Begriffe\L)
  Schlieren (Geografische Begriffe\S)
  Liegenschaften (Sachbegriffe\L)
  Nutzniessung (Sachbegriffe\L\Liegenschaften)
  Rechtsstreitigkeiten (Sachbegriffe\R\Rechtliches)
  Renovation (Sachbegriffe\R)
  Engstringen (Geografische Begriffe\E)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=24337
 
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