VII.179.:2.14. Urkunde VII.179.:2.14., 1708.06.13 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:VII.179.:2.14.
Signatur Archivplan:VII.179.:2.14.
Titel:Urkunde VII.179.:2.14.
Entstehungszeitraum:13.06.1708
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Bürgermeister
Rat von Zürich
Vertragspartner 2:Zunft zur Schmiden

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Ratserkenntnis: Es wird verboten, Almosen aus den Häusern und Läden zu werfen, da dies fremde Bettler anlockt. Oftmals hatten Beerdigungen lange nach vier Uhr stattgefunden, da nicht alle Trauergäste rechtzeitig erschienen waren, was vor allem für ältere Leute mühsam geworden ist. Deshalb wird entschieden, dass der Leichentransport genau um vier Uhr beginnen soll, damit man mit der Beerdigung pünktlich beginnen könne.
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0
 

Deskriptoren

Einträge:  Bestattungen (Sachbegriffe\B\Bestattungswesen)
  Fürsorge (Sachbegriffe\F)
  Zunft zur Schmiden (Körperschaften\Z)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=25847
 
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