VII.179.:2.5. Urkunde VII.179.:2.5., 1701.11.02 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:VII.179.:2.5.
Signatur Archivplan:VII.179.:2.5.
Titel:Urkunde VII.179.:2.5.
Entstehungszeitraum:02.11.1701
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Bürgermeister
Rat von Zürich
Vertragspartner 2:Zunft zur Schmiden

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Sittenmandat betreffend die Feierlichkeiten bei Annahme von Ehrenstellen. Wer eine Ehrenstelle, ein Amt oder eine Vogtei übernimmt, darf zum Festmahl neben seinen Mitzünftern nicht mehr als zwölf Nachbarn und dazu seine Eltern, die Geschwister und seine Kinder einladen - aber keine weiteren Verwandten. Es wird aufgezählt, welche Speisen laut Ordnung vom 14. Juni 1683 aufgetischt werden dürfen. Es wird unter anderem entschieden, dass "alle nebent Mahlzeiten abgeschafet" werden. Wer sich dieser Ordnung widersetzt, wird mit 100 Pfund gebüsst. Für die Feierlichkeiten anlässlich der Wahl eines Zunftmeisters gibt es spezielle Bestimmungen.
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0
 

Deskriptoren

Einträge:  Feste (Sachbegriffe\A\Anlässe)
  Ernährung (Sachbegriffe\E)
  Verwaltung (Sachbegriffe\V)
  Zunft zur Schmiden (Körperschaften\Z)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=25886
 
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