VII.185.:31.3. Urkunde VII.185.:31.3., 1564.04.22 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:VII.185.:31.3.
Signatur Archivplan:VII.185.:31.3.
Titel:Urkunde VII.185.:31.3.
Entstehungszeitraum:22.04.1564
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Rat von Zürich
Vertragspartner 2:Helbling, Hans

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Tavernenrecht von Hans Helbling wird geschützt. Caspar Trüb ist es lediglich erlaubt, den Wein, der an seinen Reben wächst oder der ihm an Rechnung gegeben wird vom Zapfen zu verschenken und Brot und Käse dazu zu geben. Er darf aber weder warme Speise geben, ohne dass jemand über Nacht bleibt, noch gekauften oder gegen bares Geld in Rechnung genommenen Wein vom Zapfen schenken, sonst wird er mit 1 Mark Silber gebüsst.
Ortschaften:Altstetten
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0
 

Deskriptoren

Einträge:  Ernährung (Sachbegriffe\E)
  Gastgewerbe (Sachbegriffe\G\Gewerbe)
  Strafrechtliches (Sachbegriffe\R\Rechtliches)
  Wein (Sachbegriffe\E\Ernährung)
  Altstetten (Geografische Begriffe\A)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=25933
 
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