VI.EN.LB.C.4., fol. 11v-12v Urkunde VI.EN.LB.C.4., fol. 11v-12v, 1581.02.01 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:VI.EN.LB.C.4., fol. 11v-12v
Signatur Archivplan:VI.EN.LB.C.4., fol. 11v-12v
Titel:Urkunde VI.EN.LB.C.4., fol. 11v-12v
Entstehungszeitraum:01.02.1581
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Obervögte
Rat von Zürich
Vertragspartner 2:Bewohner am Bleicherweg, Graben, Selnau, Gebiet zwischen den Sihlbrücken
Constaffel
Hintersässen
Wacht Enge

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Abschrift

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Rat erlaubt der Wacht Enge, von den Bewohnern am Bleicherweg, Graben, Selnau, und des Gebiets zwischen den Sihlbrücken, die Erb und Eigen erkauft haben und nicht zünftig sind, mit Zustimmung der Obervögte das Einzugsgeld zu erheben. Dagegen werden die Hintersässen durch den Rat angenommen; sie müssen der Constaffel das Fronfastgeld entrichten. Die Urkunde hat durch Feuchtigkeit gelitten und ist zum Teil unleserlich.
Ortschaften:Bleicherweg
Enge
Graben
Selnau
Strassen:Bleicherweg
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0

Angaben zu verwandtem Material

Verweise:Original: VI.EN.LB.A.1.:10.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=387656
 
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