VI.EN.LB.C.4., fol. 35r-v Urkunde VI.EN.LB.C.4., fol. 35r-v, 1671.09.07 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:VI.EN.LB.C.4., fol. 35r-v
Signatur Archivplan:VI.EN.LB.C.4., fol. 35r-v
Titel:Urkunde VI.EN.LB.C.4., fol. 35r-v
Entstehungszeitraum:07.09.1671
Stufe:Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Bürgermeister und beide Räte der Stadt Zürich erlauben dem Appellanten Hans Meyerer, in dessen neu erbauten Haus Eigengewächs (Wein und Most) und Brot an die Spinner, Seiden- und Wollenträger sowie andere reisende Leute auszugeben. Dazu darf er verspätete Reisende über Nacht beherbergen. Das Ausgeben fremden Weines und anderer Speisen ist ihm jedoch untersagt.
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=387679
 
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