Angaben zur Identifikation |
Signatur: | I.A.5008. |
Signatur Archivplan: | I.A.5008. |
Titel: | Urkunde I.A.5008. |
Entstehungszeitraum: | 01.05.1768 |
Stufe: | Dokument |
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Kontext |
Vertragspartner 1: | Bosshardt, Jacob |
Vertragspartner 2: | Landschreiber Lavater |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Format B x H (cm): | 35.0 x 21.0 cm |
Sprache: | Deutsch |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Obligation auf Jacob Bosshardt auf dem Muggen-Büehl der Gemeind Wollishoffen pr. 400 fl datirt auf Maytag 1768 Tax. b2. den. 11.ten. 9brs. 1775 ist diesere Obligation von dem Debitor baar auf & eingelöst und bezahlt wor-den. Entkräftet in … den 11.ten November. 1775 Ich Jacob Bosshardt auf dem Muggen-Büehl der Gemeind Wollishoffen bekenne offentlich und thue kund jedermänniglich mit dieser Obligation, dass ich dem So Tito HochgeEhrten. Herren, Herren Landschreiber Joh. Rudolf Lavater, und Burger Loblechen Stadt Zürich, aufrecht und redlich schuldig worden bin und gelten solle, benantlich 400 fl. schreibe Vierhundert Gulden, gutes gedachter Stadt Zürich Müntz und Währung; dieselbe nun gelobe und verspreche ich für mich und meine Erben gedachtem Heren Creditori und seinen Erben, oder anderen rechtmässigen Inhaberen dieser Obligation Drey, die allernächst von dessen dato an, folgende Jahre, jährlich allwegen auf Maytag gebührend ZuverZinsen, und nach Verfluss bedeuteter dreyen Jahren das Haubt-Gut samt denen dabey verfallenen Zinsen Sammethafft Wiederum abzulösen und zu bezahlen. Hierum bann Hafft und Pfandbar seyn sollen. Benantlechen Seine von Marx Abegg auf dem Muggen-Büehl der Gemeind Wollishoffen sub 12ten Marty 1767 erkauffte Behausung und Güter-Gewerb auf dem Muggen-Büehl gete zu Wollishoffen ligende, bestehende in einer Behausung Hoffstatt, s.v. Schweinstall, einem neuen Tröttli; Worbey fünf Jucharten Weid- und Aker-Feld, mehr Anderthalb Juchart Räben an und bey einanderen, samt einem halben Gertel Holz im Wollishofer Gemeind-Werk, stosst 1. an die Strass gegen Leimbach, 2. an die unteren Kienasten 3. an des Schuldners Räben. Mehr. Ein Vierling Holz und Boden im Enger-Hölzli von den unteren Kienasten abgetheilt. Darab gehet an Grundzinss Ein Mütt, zwey Viertel Kernen ins Allmosen-Amt in Zürich. An ewig- und ablösslichem Haubtgut stehet zuvor Fünfzig Gulden dem Haus zur Spannweid. Zwanzig Gulden, dem Haus zu St Jacob. Eintausend, vierhundert Gulden, Hrn. Kornmeister Gessners sel. Erben Fünfhundert Gulden, Gschwornen Hauser im Kratz. Meehr macht er Pfandbar. Ein Juchart Räben auch daselbst gelegen, stosst 1. an des Schuldners Räben, 2o an Jacob Nötzlis darabgetheilte Räben. NB. Laut Protocoll ist gedachtes Stuk Räben mit und nebent des Jacob Nötzlis in Engj Behausung und Güter um 1570. fl. an verschiedenen Posten verschrieben. Laut des Nötzlis Angaben aber sollen selbige um folgende Posten verschrieben seyn, als 150 fl. dem Amt Oetenbach; 100 fl. dem Allmosen Amt; 500 fl. Margaretha Bannwart. Endlich. Ein Juchart Holtz, Heselo genannt, stosst 1. an die Hohle Gass, 2o an Wachtmeister Aspers Holtz, 3o an das Gemeind Holz. Welches Wegen, u was darauf stehen möchte, nicht beygesetzt hat werden können, weilen der Schuldner und seine vorige Besitzere nicht eigentlich sagen können, wie selbige an Sie gekommen. Sonsten ledig und eigen biss an den Zeenden, dann dasselbige mit den unteren Kienasten darabgetheilten Hauss und Güter um 1800. fl. Circa Haft und verschrieben, so aber die Kienasten Zinsen und Zahlen sollen. Alles mit dem Beding und in dem Rechten, dass, Wenn jährlich der Zinss, und seiner Zeit das Haupt-Gut nicht richtig erlegt und bezahlt wurde, alsdan rechtmässige Inhabere dieser Obligation Gewalt haben sollen, vorbeschriebene Unterpfand nach der Statt Zürich Rechten anzugreiffen, zu verganten, zu verkauffen, zu vertauschen, oder zu ihrer selbs eigenen Handen zubeziehen, so lang und viel, biss dass sie um Haubtgut und Zinss, samt Kosten und Schaden, gänzlich ausgerichtet, bezahlt und vergnügt seyn werden: Getreulich und ohne Gefehrde. Und zu dessen besserer Gezeüguns und Bekräftigung ist diese Obligation mit der Canzley gewohnten Unterschrift unterzeichnet und bestättiget worden. So beschehen auf den 1.ten Tag May im Jahr Christi 1768. Landschrbr: Lavater. |
Strassen: | Muggenbühlstrasse 15 |
Häusernamen: | Muggenbühl |
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Zugangs- und Benutzungsbedingungen |
Material Urkunde: | Papier |
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Anmerkungen |
Bemerkungen: | Die Hausurkunden und Familiendokumente I.A.5003. bis 5103. wurden am 08.01.2016 von Herrn Walter Aeberli dem Stadtarchiv übergeben. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | gemäss gesetzlichen Vorgaben |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=448109 |
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