I.A.5031. Urkunde I.A.5031., 1829.05.01 (Dokument)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:I.A.5031.
Signatur Archivplan:I.A.5031.
Titel:Urkunde I.A.5031.
Entstehungszeitraum:01.05.1829
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Bosshart Ludwig und Caspar
Vertragspartner 2:Kleiner Rath

Dokumentspezifische Merkmale

Format B x H (cm):32.0 x 20.0 cm
Sprache:Deutsch

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:An den Kleinen Rath.
Im Weinmonat 1827. hat der mit schuldiger Hochachtung u Verehrung unterzeichnete Ziegler Ludwig Bosshart in Enge, Eigenthümer des Gutes Muggenbühl an der Wollishofer=Allmend, bey der Hohen Commission für administrative Streitigkeiten um die grossgünstige Bewilligung nachgesucht: „Das von seinem seligen Vater, u ihm selbst, unangefochten ausgeübte, seit der eingetrettenen neuen Staats Organisation aber nicht mehr betriebene Wirthschaftsrecht auf gesagtem Muggenbühl frischerdingen benutzen u
fortsetzen zu dürfen.“
Diesem ehrerbietigen Ansuchen erlaubte ich mir folgende Unterstützungs-Gründe beyzufügen:
1. „Bey militärischen Übungen von kürzerer oder längerer Dauer auf gedachter Allment wurde seit ihrer Wiedereinführung von allen Seiten ungern gesehen, wenn auf meinem Gute allda keine Erfrischungen gefunden u genossen werden konnten.
2. Als in Folge gesetzlicher Bestimmung zu Bewerbung vorhanden u gewesener Wirthschaften Patente nöthig geworden, habe ich damals für ein solches zu bitten nur aus dem Grunde unterlassen, weil ich bey meinem Berufe als Ziegler für das Wirthschaftsführen keine Zeit erübrigen konnte, u. weil meine Familie, noch nicht wie jetzt, zur Beyhülfe herangewachsen war.
3. So wünschenswerth es früher gewesen, dass sich ganz nahe der Allment eine Wirthschaft vorfinde, ebenso wünschenswerth u nothwendig ist sie auch für gegenwärtige u zukünftige Zeiten. Die HH: Offiziere aller Waffen=Gattungen, die im Falle sind, mit Ihren resp: Corps sich allda zu üben, werden es einstimmig begrüssen, dass eine Wirthschaft an dieser Stelle ein wahres Bedürfnis sey. Ein solches ist sie aber auch
4. für einen jeweiligen Besitzer des Muggenbühls selbst, wenn er sich nicht bey zudringlichen Forderungen der Erfrischungs-Bedürftigen im Verweigerungs-Falle viele Unannehmlichkeiten u Schädigungen, oder bey unerlaubter aber erzwungener Nachgiebigkeit, Verantwortung u Strafe zuziehen will.
5. Wenn die Hohe Landesregierung meine dringende Bitte zu genehmigen geruht, so kann es Niemand bekommen, sich mit vernünftigen Gründen zu beschweren, oder beweisen zu wollen, dass ihm durch diese Begünstigung einiger Nachtheil zugefügt würde.“
Am 23. August meldet mir der Herr Gemeindammann in Wollishofen zuschriftlich: Es habe die hohe Commission am 4. beschlossen: Ziegler Ludwig Bosshart u sein Sohn Caspar auf dem Muggenbühl seyen in ihrem Gesuch um Ertheilung eines neuen Weinschenk Patents, aus Mangel an Bedürfniss, abgewiesen.
Mit der besten Hoffnung u unbeschränktem Zutrauen zu ihrer Hohen Landesregierung wagen es daher die ehrerbietig Unterzeichneten ihre angelegene Bitte, unter Bestätigung obiger Empfehlungs Gründen zu wiederholen u diesen noch beyzusetzen:
a. Bekanntlich befinden sich unsere Oekonomie=Gebäude, samt einem laufenden Brunnen auf der Allmend selbst. Letzterr, nebst Bestallung u Scheune etc. sind von uns bis anhin unverweigert, vorzüglich bey fataler Witterung, auf Verlangen zur Disposition der Corps-Commandanten gestellt worden, ohne jemals für Mühe u Zeitversäumniss auf Entschädigung Ansprache zu machen.
b. Es liegt allda eine uns gehörende, mit Bäumen besetzte u umzäunte grosse Matte, die nicht immer unklarbar behandelt wird u von Schädigungen sicher bleibt.
c. In unsern Wohngebäuden gestatteten wir mit aller Bereitwilligkeit im Frühlinge u Herbst, bey nasser u kalter Witterung, bey Tag u bey Nacht, für Obere u Gemeine, mit Aufopferung unserer eigenen Bequemlichkeit, so viel Schutz u Unterkommen, als wir nur immer zu geben vermochten. Auf ein wohlwollendes Resultat dieser unserer ehrerbietigen Vorstellungen uns verlassend, versichern wir unsere hohe Landesregierung wahrer Hochachtung u Ergebenheit. Enge am 1. May 1829.
Strassen:Muggenbühlstrasse 15
Häusernamen:Muggenbühl

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier

Anmerkungen

Bemerkungen:Die Hausurkunden und Familiendokumente I.A.5003. bis 5103. wurden am 08.01.2016 von Herrn Walter Aeberli dem Stadtarchiv übergeben.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:gemäss gesetzlichen Vorgaben
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=448483
 
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