I.A.5033. Urkunde I.A.5033., 1830.03.04 (Dokument)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:I.A.5033.
Signatur Archivplan:I.A.5033.
Titel:Urkunde I.A.5033.
Entstehungszeitraum:04.03.1830
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Bosshard, Ludwig
Vertragspartner 2:Zürcher Bürgermeister und die Ratsherren

Dokumentspezifische Merkmale

Format B x H (cm):34.0 x 21.0 cm
Sprache:Deutsch

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Hochwohlgeborner. Hochgeachter Herr Bürgermeister! Hochwohlgeborne. Hochgeachte Herren Räthe!
Schon im Weinmonat 1827. _ und wiederholt im Mey 1829. haben sich der seitdem verstorbene Ludwig Bosshart von Wollishofen u sein Sohn Caspar, die Ziegler in Enge, mit der ehrerbietigen Bitte an die hohe Regierung gewendet: „dass ihnen wohlwollend gestattet werden möchte; auf ihrem Gute Muggenbühl an der Wollishofer Allmend ein Pintenschankrecht auszuüben.“
Weil nun aber nur von dem H: Gemeidammann jedes mal schriftlich angezeigt worden ist: dass die Hohe Regierung unserm Ansuchen nicht entsprochen habe; indem für eine Pintenschenke an gedachtem Orte kein wirkliches Bedürfnis vorhanden sey, so erlaubt sich der mit schuldiger Verehrung Unterzeichnete noch ein drittes Memoriale ehrerbietlich einzureichen, u enthebt zur Unterstützung desselben den zwey frühern Bittschreiben nur die wichtigern Motife.
1. Bey allen militärischen Übungen von kürzerer oder längerer Dauer hat sich immerhin, das dienstpflichtige Personale sowohl, als ein Theil des zusehenden Publikums auf dem Muggenbühl nach Erfrischungen umgesehen. Mangelten dieselben, so verursachte es Unwillen. Wurden sie verweigert, so waren Unannehmlichkeiten nicht selten zu besorgen. Musste man gezwungenerweise sich zu Ablieferungen verstehen, so sezte man sich der Gefahr aus, zur Verantwortung, vielleicht gar zu Strafe gezogen zu werden.
2. Die HH. Commandanten u Offiziere aller Waffen-Gattungen, die im Falle sind, mit Ihren respectiven Corps sich auf gesagter Allmend zu üben, werden ohne Zweifel einstimmig bezeugen, dass allda eine Wirthschaft höchst nothwendig ist.
Alle übrigen Berücksichtigungen nicht wiederholend, sondern einzig auf diese zween Punkte sich stützend, u unter Abbitte verursachender Mühe, überlässt sich der ehrerbietige Petent der schmeichelnden Hoffnung: die Hohe Landesregierung werde ihm das angelegendst erbettene Recht wohlwollend zu ertheilen geruhen. Verharrend mit wahrer Hochachtung + Verehrung Hochdero ergebenster L. E. Ziegler. Enge am 4. Merz 1830.
Strassen:Muggenbühlstrasse 15
Häusernamen:Muggenbühl

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier

Anmerkungen

Bemerkungen:Die Hausurkunden und Familiendokumente I.A.5003. bis 5103. wurden am 08.01.2016 von Herrn Walter Aeberli dem Stadtarchiv übergeben.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:gemäss gesetzlichen Vorgaben
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=448485
 
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