I.A.5074. Urkunde I.A.5074., 1873.02.15 (Dokument)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:I.A.5074.
Signatur Archivplan:I.A.5074.
Titel:Urkunde I.A.5074.
Entstehungszeitraum:15.02.1873
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Bezirksstadthalter

Dokumentspezifische Merkmale

Format B x H (cm):35.0 x 22.0 cm
Sprache:Deutsch

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:ein Folio-Blatt, mit standardisiertem Text und mit Handeinträgen ergänzt:
Die Finanzdirektion mit Beisitzern hat, da sich ergeben, dass das Vermögen des sel. verst. H. Jacob Bosshard, Muggenbühl Wollishofen bis dahin zu gering versteuert worden ist, mit Beschluss vom 8. Febr. 1873 diesem Vermögen – in Anwendung des § 38 des Gesetzes betreffend die Vermögens, Einkommens- u. Aktivbürgersteuer vom 24. April 1870 – die fünffache Nachzahlung des zu wenig Versteuerten für die 2 letzten Steuerjahre auferlegt + zwar nach folgender Berechnung:
Activen inbegriffen fr. 3000 Frauengut Frk. 84‘554 Rp. 25
Passiven inbegriffen fr. 7620 unverst. Fahrhabe und fr. 309.25 Marchzins Frk. 15‘429 Rp. 25
Steuerpflichtiges Vermögen Frk. 69‘125 Rp. –
Zur Versteuerung zu Grunde gelegtes Vermögen Frk. 68‘000 Rp. –
Steuer hievon pro 1870 Fr. 121 Rp. 80
Bezahlte Steuer von Fr. 40‘000 pro 1870 Fr. 66 . -- zu wenig Fr. 55 Rp. 80 5fach Frk. 279 Rp. –
Steuer hievon pro 1871 Fr. 121 Rp. 80
Bezahlte Steuer von Fr. 40‘000 pro 1871 Fr. 66 . -- zu wenig Fr. 55 Rp. 80 5fach Frk. 279 Rp. –
Demnach beträgt die Steuernachzahlung Frk. 558 Rp. –
Zur Vollziehung dieses Beschlusses hat das Statthalteramt Zürich verfügt:
1. Mittheilung an die Erben des verst. Jb. Bosshard, Muggenbühl Wollishofen als Pflichtigen oder zu Handen derselben mit der Aufforderung, die beschlossene Steuernachzahlung von Fr. 558. Rp. – spätestens binnen 4 Wochen à dato an das Statthalteramt zu Handen der Staatskassenverwaltung einzusenden oder sich darüber auszuweisen, dass sie bei der Finanzdirektion ein Revisionsgesuch eingelegt haben.
2. Mittheilung an den Gemeindrath Wollishofen für sich + zu Handen der Steuercommission. Zürich, den 15. Februar 1873 Der Bezirksstatthalter: Fan… auf der Rückseite steht: den Empfang vorstehender Nachsteuer bescheint Wolff, Statth. Sekmtr.
Strassen:Muggenbühlstrasse 15
Häusernamen:Muggenbühl

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier

Anmerkungen

Bemerkungen:Die Hausurkunden und Familiendokumente I.A.5003. bis 5103. wurden am 08.01.2016 von Herrn Walter Aeberli dem Stadtarchiv übergeben.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:gemäss gesetzlichen Vorgaben
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=448526
 
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