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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | I.A.5080. |
| Signatur Archivplan: | I.A.5080. |
| Titel: | Urkunde I.A.5080. |
| Entstehungszeitraum: | 31.12.1876 |
| Stufe: | Dokument |
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Kontext |
| Vertragspartner 1: | Vertrag über die Auszahlung von Bosshard, Frieda |
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Dokumentspezifische Merkmale |
| Format B x H (cm): | 36.0 x 22.0 cm |
| Sprache: | Deutsch |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Inhalt: | Vertrag Zwischen Frau E. Bosshard-Nägeli, Fräulein P. Bosshard einerseits und E. Huber im Namen seiner Ehefrau Frieda geb. Bosshard anderseits ist folgender Vertrag abgeschlossen worden: 1. Die Liegenschaft „zum Muggenbühl“ GemeindeWollishofen, welche den beiden Töchtern der Frau Wwe. E. Bosshard-Nägeli: Pauline Bosshard und Frieda Huber geb. Bosshard eigentümlich zusteht, wird von Frau Wwe. E. Bosshard-Nägeli und Fräulein P. Bosshard zum Betriebe in Nutzen und Schaden übernommen, gegen eine jährliche, je auf Martini zahlbare Entschädigung von Frs. 450.-, sage Vierhundert und fünfzig Franken, als Jahreszins zu vier und ein halb vom hundert von Frs. 10‘000.-. Kapital – an E. Huber-Bosshard. Diese Quote von Frs. 10‘000.- Kapital, ergibt sich, aus folgender Rechnung: Werthung der Werthung der Liegenschaft zum Muggenbühl, unter Blutsverwandten Frs. 50‘000.- davon wird abgezogen die Summe von Frs. 30‘000.- von welchem Kapital der Frau Wwe. E. Bosshard-Nägeli, laut Testament des sel. Herrn J. Bosshard die Nutzniessung zusteht bleiben Frs. 20‘000.- woran Fräulein P. Bosshard mit Frs. 10‘000 und Frau F. Huber-Bosshard mit Frs. 10‘000.- partizipiert, letztere Summa wie Oben bemerkt, zu verzinsen. Transkriptionen der Urkunden im Muggenbühl-Archiv ausgedruckt am 09.08.2014 - Seite 38 von 41 2. Solange dieser Vertrag in Kraft besteht, verzichtet Frau Wwe.E. Bosshard-Nägeli auf den ihr zustehenden Zinsgenuss Oben erwähnter Frs. 30‘000.-, ebenso verzichtet Fräulein P. Bosshard während dieser Zeit auf Zinsgenuss Oben erwähnter Frs. 10‘000.- und theilen beide, den Ertrag der Wirthschaft und Landwirthschaft, nach Bezahlung der Kapitalzinse, Steuern, Löhne, Lebensmittel etc. etc. zu gleichen Theilen unter sich. 3. E. Huber-Bosshard trägt die auf Frs. 10‘000.- entfallenden Steuern, welche in der Gemeinde Wollishofen vom Vermögen bezogen werden. 4. Kleine Reparaturen, welche zum Unterhalt der Gebäude erforderlich sind, werden von den Uebernehmerinnen bezahlt; an grösseren für nothwendig erachteten Reparaturen betheiligt sich E. Huber-Bosshard in entsprechender Weise. 5. Ein Inventar über das vorhandene Mobiliar für Privatgebrauch (wovon Frau Wwe. E Bosshard-Nägeli laut Testament ein Antheil zusteht) das Wirthschaftsmobiliar, das landwirthschaftliche Betriebsmaterial, die Vorräthe an Wein, Frucht, Heu, den Viehstand etc. etc. wird nicht aufgenommen, dagegen soll beim Erlöschen dieses Vertrags ungefähr der heutige Stand vorhanden sein. 6. Dieser Vertrag ist von Martini 1877 an halbjährlich kündbar, sonstige freie Verständigung vorbehalten. - Also übereingekommen den 15. November 1876. Doppelt ausgefertigt und unterzeichnet. Wollishofen. Hirslanden 31. Dezember 1876 E. Huber-Bosshard Pauline Bosshard, Frau Elisabeth Bosshard-Nägeli. |
| Strassen: | Muggenbühlstrasse 15 |
| Häusernamen: | Muggenbühl |
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Zugangs- und Benutzungsbedingungen |
| Material Urkunde: | Papier |
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Anmerkungen |
| Bemerkungen: | Die Hausurkunden und Familiendokumente I.A.5003. bis 5103. wurden am 08.01.2016 von Herrn Walter Aeberli dem Stadtarchiv übergeben. |
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Benutzung |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | gemäss gesetzlichen Vorgaben |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=448532 |
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