I.A.4993. Urkunde I.A.4993., 1665.03.26 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:I.A.4993.
Signatur Archivplan:I.A.4993.
Titel:Urkunde I.A.4993.
Entstehungszeitraum:26.03.1665
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Wyss, David von
Amtmann zu Winterthur
Vertragspartner 2:Esslinger, Jakob
Pfenninger, Jakob

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:David von Wyss, Amtmann zu Winterthur, urkundet, dass vor ihm Meister Jakob Esslinger, Schneider, erschienen sei und eröffnet habe, dass er dem Meister Jakob Pfenninger, Schneider, beide Bürger von Zürich, verkauft habe: Sein Haus mit Hofstatt in der mehreren Stadt an der Trittligasse, das unten an das Haus von Doktor Kitt, auf der anderen Seite an das Haus zum Schwarzen Sternen und vorne an die Gasse stösst. Das Haus ist Erblehen von Amtmann von Wyss, der Inhaber hat ihm deshalb einen jährlichen Grundzins von 12 Schilling und 1 Huhn und im Falle des Weiterverkaufs oder Tausches einen Ehrschatz von 1 Pfund Pfeffer zu entrichten. Das Haus ist mit folgenden ablösbaren Grundlasten behaftet: 53 Gulden 30 Schilling zugunsten von Jungfrau Barbara Gutmann, 50 Gulden zugunsten von Pfarrer Wirz in Ermatingen, 100 Gulden zugunsten von Meister Heinrich Wirth, Schneider, 100 Gulden zugunsten der Erben von Glasmaler Kaspar, 50 zugunsten der "ledigen schneider in ihre lad", 50 Gulden zugunsten von Pfarrer Esslinger. Der Kaufpreis beträgt 1010 Gulden Zürcher Währung, wovon die obigen 403 Gulden 30 Schilling Schulden abgelöst und abgezogen werden. Von den restlichen 606 Gulden 10 Schilling sollen 56 Gulden 10 Schilling sofort in bar zu bezahlen und 550 Gulden bis Ostern 1669 jährlich mit 27 Gulden 20 Schilling zu verzinsen und in jährlichen Raten zu je 100 Gulden (im letzten Jahr 50 Gulden) zu entrichten sein. Will Pfenninger schon vorher Abzahlungen leisten, so muss sie Esslinger auf halbjährliche Voranzeige annehmen. Der Verkäufer übernimmt auch die Nachwährschaft und verpflichtet sich, für allfällig noch auftretende Lasten Bürgschaft zu leisten. Der Käufer wäre berechtigt, diese neu auftretenden Lasten vom ausstehenden Kaufbetrag abzuziehen. Schliesslich verpflichtet sich der Käufer, einen möglichen Verkauf oder Tausch des Hauses mit von Wyss (als Erblehnsherr) fertigen zu lassen und dabei den Ehrschatz von 1 Pfund Pfeffer zu entrichten.
Ortschaften:Winterthur
Ermatingen
Strassen:Trittligasse
Häusernamen:Distelfink

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:1

Anmerkungen

Bemerkungen:Aufgedrücktes Siegel des David von Wyss.
Den Urkunden I.A.4993. bis 4996 sind Akten und Drucksachen beigelegt. Sie wurden am 29.02.2008 vom Stadtarchiv erworben.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar/-in
Physische Benützbarkeit:Eingeschränkt
Zugänglichkeit:gemäss gesetzlichen Vorgaben
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=70115
 
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