I.A.5111. Urkunde I.A.5111., 1791.02.08 (Dokument)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:I.A.5111.
Signatur Archivplan:I.A.5111.
Titel:Urkunde I.A.5111.
Entstehungszeitraum:08.02.1791
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Schweizer, Hans Rudolf
Landvogt von Andelfingen
Stadtrat von Zürich
Vertragspartner 2:Rordorf, Hans Kaspar

Dokumentspezifische Merkmale

Sprache:Deutsch

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Bürgermeister Hans Heinrich Ott und die Rechenräte der Stadt Zürich bezeugen, dass Hans Rudolf Schweizer, Landvogt von Andelfingen und Rat von Zürich, das Mühlegewerb, welches seine Frau Anna Regina Schweizer geborene Werdmüller von ihrem Vater erbte, an Hans Kaspar Rordorf als Erblehen verkauft hat: ein Waschhaus mit 180 Eimerfässern, ein Waschhaus mit dem dazugehörigem Waschgeschirr, das vordere Haus, das Mühlehaus mit Inventar, das hintere Haus mit 80 Eimerfässern, die Seidenmühle, ein Hühnerhaus mit Höflein, das untere Walch- und Pressgebäude, die Sägerei mit Inventar und eine Scheune. Zu dem Hauptgut gehört weiteres Ausgelände mit den jeweiligen Nutzungsrechten. Der Käufer verpflichtet sich unter anderem für die Instandhaltung von den drei Brücken, die durch die Werdmühle führen, sowie für den Bau eines Turms am Landweg. Weiter ist er verantwortlich für die Reparatur von Schäden durch das Sägeholz.
Auf dem Gewerbe liegen jährlich 20 Mütt Kernen, 10 Gulden und 32 Schillinge für 6 Mütt Hafermehl als Erblehenzins an das vordere Amt am Oetenbach, wöchentlich 1 Schilling dem Pflegamt St. Moritz an der Spannweid und 10 Pfund als Jahreszins vom Platzkeller ins Seckelamt.
Der Kaufpreis betrug 17'000 Gulden Zürcher Währung, wovon 4'000 Gulden bar bezahlt wurden. Für den Restbetrag von 13'000 Gulden hat Hans Rudolf Schweizer laut dem Kaufsaufsatz vom 3. Mai 1791 genügend Versicherung bekommen.
Bestimmt wird, dass der Käufer das Gewerb pflichtmässig unterhalten und besorgen muss und es nicht ohne Bewilligung der Rechenräte aufteilen, verkaufen oder verpfänden darf. Wenn er oder seine Erben das Gewerb verkaufen möchten, müssen sie es dem vorderen Amt von Oetenbach erst für 5 Schillinge unter dem Normalpreis anbieten, bevor sie es verkaufen dürfen. Besiegelt und aufgesetzt von Bürgermeister Johann Heinrich Ott am 8. Februar 1791.
Diese Kopie wurde anhand des Orginals des Amts Oetenbach am 20. Juli 1826 von Archivar L. Kilchberger gefertigt.

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:gemäss gesetzlichen Vorgaben
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=709348
 
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