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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | I.A.5117. |
| Signatur Archivplan: | I.A.5117. |
| Titel: | Urkunde I.A.5117. |
| Entstehungszeitraum: | 26.08.1826 |
| Stufe: | Dokument |
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Kontext |
| Vertragspartner 1: | Kitt, Kaspar |
| Vertragspartner 2: | Kleine Rat von Zürich |
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Dokumentspezifische Merkmale |
| Sprache: | Deutsch |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Inhalt: | Der kleine Rat hat auf Grund des Berichtes der Kommission für Administrative Streitigkeiten Kaspar Kitt, dem Besitzer des Ölgewerbes am Sihlkanal, bewilligt, seine Ketten und Wasserräder im Kanal neben dem Fröschengraben in ein einzelnes "Kett" und Wasserrad zu vereinigen und ein neues Aufzugsrad im Sihlkanal unterhalb der Säge anzubringen, um so die Triebkraft der Räder in dem Gebäude und den Ölwerken zu vereinigen. Dies geschieht unter folgenden Bedingungen: Die Lage, Richtung, Höhe und Länge sowie die Breite und Höhe der Kanalwände und Grundschwellen sollen unverändert bleiben. Die einzulegende neue Grundschwelle im mittleren Sihlkanal soll fünf Zoll tiefer liegen als der höchste Punkt der Grundschwelle des Ölgewerbes. Dabei soll der Vertrag zwischen Kaspar Kitt und J. J. Bodmer bezüglich der Wasserteilung vom 28. April 1826 eingehalten werden. Weiter wurde Kaspar Kitt die Bewilligung erteilt, an das neue Rad im mittleren Sihlkanal eine Mühle für Knochendüngemehl einzusetzten, welche jedoch nur zu diesem Zweck gebraucht werden darf. Er darf auch die Schleife mit zwei Polierscheiben und den nötigen Einrichtungen aus dem Hauptgebäude der Öle in das Nebengebäude setzten und an das neue Wasserrad anschliessen, solange die Schleifeinrichtung nicht erweitert wird. Bei diesem Anlass wurden auch sämtliche Werke des Wassergewerbes von Kaspar Kitt bestimmt, welche ohne eingeholter Erlaubnis nicht verändert oder vermehrt werden dürfen. Die Ausführung der Arbeiten soll unter Aufsicht eines von der Kommission ernannten Sachkundingen stattfinden. Weiter setzt sich die Kommission mit der Frage auseinander, ob und was für eine Retribution Kaspar Kitt aufzuerlegen ist. Ein Anhang bestätigt,dass J. J. Bodmer am 12. Oktober 1826 1200 Gulden von Kaspar Kitt erhalten hat. Dieser Beschluss wurde der Kommission für Administrative Streitigkeiten und dem Oberamt Zürich vorgelegt und als Wasserrechtsurkunde ausgestellt. Unterschrieben und besiegelt von der Standeskanzlei Zürich am 26. August 1826. |
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Zugangs- und Benutzungsbedingungen |
| Material Urkunde: | Papier |
| Anzahl Siegel: | 1 |
| Siegel: | Papiersiegel der Standeskanzlei Zürich |
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Benutzung |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | gemäss gesetzlichen Vorgaben |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=709948 |
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