I.A.1602.a Urkunde I.A.1602.a, 1221 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:I.A.1602.a
Signatur Archivplan:I.A.1602.a
Titel:Urkunde I.A.1602.a
Entstehungszeitraum:1221
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Fraumünster
Fraumünsteräbtissin
Spiegelberg, Gisela von
Vertragspartner 2:Kaplan am St. Jakob

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Fraumünsteräbtissin Gisela von Spiegelberg soll einem Kaplan von St. Jakob neben dem Einkommen aus den Seelmessen eine Pfrund geben wie anderen ihrer Chorherren und zwar jährlich 16 Mütt Kernen (je 8 Mütt auf St. Felix und Regula sowie auf St. Thomastag). Mit Einwilligung des Kapitels erhält er dazu noch eine Wohnung auf dem Münsterhof. Dagegen verpflichtet sich der Kaplan, im Fraumünster auf dem Altar hinter dem Fronaltar eine Messe zu halten und dem Hochamt beizuwohnen. Zweimal in der Woche - dienstags und freitags - soll er in der Kapelle zu St. Jakob die Messe lesen, ebenso an St. Lazarus, am Einweihungsfest und wenn einer im Siechenhaus gestorben ist. Die Insassen und das Personal des Siechenhauses werden beim St. Peter beerdigt. Der Kaplan darf an keiner anderen Pfarrkirche Dienst leisten. Wenn er eine andere Pfrund erhält, soll ihn die Fraumünsteräbtissin ersetzen. Sie hat das Recht, ihm seinen Pfrundlohn vorzuenthalten, wenn er ungenügend arbeitet. Weiter verpflichtet sich die Äbtissin, zusammen mit ihem Konvent 8 Jahrzeiten zu halten und dabei jedesmal 1 Mütt Kernen dem Konvent und 1 Viertel Kernen den Bäckern zu St. Jakob für Semmeln zu spenden und dieselbe Menge den beiden Parteien am St. Katharinentag und am Einweihungsfest. An diesem Festtagen und Jahrzeiten empfängt der Kaplan zu St. Jakob und der beim St. Nikolaus Semmeln wie andere Chorherren. Die Jahrzeiten werden gehalten für Rudolf Ritter von der Gasse und seine Ehefrau Adelheid, ihre 5 Söhne Ulrich, Rudolf und Werner Ritter sowie Otto und Burkhard Ritter, den beiden Chorherren zu Zürich und Meistern im Kloster. Darüber hinaus gibt die Äbtissin jedes Jahr 20 Schilling in die Krankenstube ihrer Klosterfrauen. Die Vergabung geschieht unter Papst Honorius III., Kaiser Friedrich II., dem Konstanzer Bischof Konrad von Tegerfeld und Äbtissin Gisela von Spiegelberg. Solange diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen wird, bleibt der Konvent von Gottesdienstverrichtungen ausgeschlossen.
Ortschaften:Münsterhof
Spiegelberg
Tegerfeld
Strassen:Münsterhof
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0

Anmerkungen

Bemerkungen:Abschrift.
Die Datierung der Urkunde ist nach Wyss (Geschichte, Beilagen, Nr. 63, S. 58) erschlossen.
 

Deskriptoren

Einträge:  Bäckerei (Sachbegriffe\G\Gewerbe)
  Besoldung (Sachbegriffe\B)
  Bischof (Sachbegriffe\B)
  Brot (Sachbegriffe\E\Ernährung)
  Friedhofanlagen (Sachbegriffe\B\Bestattungswesen)
  Getreide (Sachbegriffe\E\Ernährung)
  St. Jakob (Körperschaften\S)
  Fraumünster (Körperschaften\F)
  Liegenschaften (Sachbegriffe\L)
  Lehen (Sachbegriffe\L\Liegenschaften)
  Spitäler (Sachbegriffe\G\Gesundheitswesen)
  Seelsorge (Sachbegriffe\R\Religiöses)
  Münsterhof (Strassennamen\M)
  Bistum Konstanz (Körperschaften\B)
  Kirchliches (Körperschaften\K)
  St. Peter (Körperschaften\S)
  Kaiser (Sachbegriffe\K)
  Papst (Sachbegriffe\P)
  Schenkung (Sachbegriffe\S)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar/-in
Physische Benützbarkeit:Eingeschränkt
Zugänglichkeit:gemäss gesetzlichen Vorgaben
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=12357
 
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