III.B.961.51 Urkunde III.B.961.51, 1614.12.05 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:III.B.961.51
Signatur Archivplan:III.B.961.51
Frühere Signaturen:I.A.1097.
Titel:Urkunde III.B.961.51
Entstehungszeitraum:05.12.1614
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Rechenherren
Vertragspartner 2:Fraumünsterammann
Zinsleute des Fraumünsteramts

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Erkenntnis der Rechenherren: Da nun den Zinsleuten des Fraumünsters in Stadelhofen, welche man die Hausgenossen nennt, aufgrund eines uralten speziellen Privilegs ihre jährlichen Grundzinse in Geld nach einem niedrigen Zinsfuss entrichten können, nun aber andere Zinsleute des Fraumünsters, welche nicht Besitzer von solchen privilegierten Hausgenossengütern sind, mit demselben Zinsfuss belastet werden wollen, so wird dem Fraumünsterammann bedeutet, es seien diese Zinsleute in ihrem Begehren abzuweisen und strikte zur Naturalleistung anzuhalten; wenn sie kein Getreide besitzen, wolle man ihnen zwar das Geld abnehmen, aber zu einem höheren Preis und dafür einem geringeren Zinsfuss.
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0

Anmerkungen

Bemerkungen:Signiert: Rechenschryber.
 

Deskriptoren

Einträge:  Gesetzgebung (Sachbegriffe\R\Rechtliches)
  Getreide (Sachbegriffe\E\Ernährung)
  Rechnungswesen (Sachbegriffe\F\Finanzen)
  Zinsen (Sachbegriffe\S\Steuern)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=23342
 
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