III.B.968.1 Urkunde III.B.968.1, 1541.05.19 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:III.B.968.1
Signatur Archivplan:III.B.968.1
Frühere Signaturen:I.A.682.
Titel:Urkunde III.B.968.1
Entstehungszeitraum:19.05.1541
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Fraumünsteramtmann
Fraumünsterpfleger
Ratsmitglieder
Vertragspartner 2:Huber

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Es scheint, dass ein Meiengericht (vgl. Idiotikon, 6, Sp. 363) den Hubern (wohl eine Genossenschaft) am Sihlwald angrenzend, das bisher geübte Hauen von "Schygen-, Stagel- und Schindelholz" als unberechtigt abgekannt und hierüber die Huber sich unter Berufung auf einen Rodel heftig beschwert hatten: Nun wird eine Kommission bestehend aus Ratsmitgliedern, dem Amtmann und den Pflegern des Fraumünsters abgeordnet, welche den Hubern freundlich eröffnen, dass die Rechtsfrage am Meiengericht nicht hinlänglich beleuchtet worden; man wolle ihnen bisherige, durch den Rodel begründete Nutzungen nicht entziehen, sondern nur dahin wirken, dass im öffentlichen Interesse die Verwüstung des Waldes verhindert werde, wozu gewisse Bestimmungen gegeben sind.
Ortschaften:Sihl
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0

Anmerkungen

Bemerkungen:Eine alte Ausfertigung oder Abschrift ohne Beglaubigung.
Abschrift: III.B. 10., S. 165 ff.
 

Deskriptoren

Einträge:  Forstwirtschaft (Sachbegriffe\F)
  Holz (Sachbegriffe\B\Baumaterial)
  Nutzniessung (Sachbegriffe\L\Liegenschaften)
  Sihlwald (Geografische Begriffe\S)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=23387
 
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