III.B.968.16 Urkunde III.B.968.16, 1605.03.21 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:III.B.968.16
Signatur Archivplan:III.B.968.16
Frühere Signaturen:I.A.1042.
Titel:Urkunde III.B.968.16
Entstehungszeitraum:21.03.1605
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Rechenherren
Vertragspartner 2:Fraumünsteramtmann
Fraumünsterobmann
Leute zu Thalwil

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Erkenntnis der Rechenherren, es solle künftig weder der Obmann noch der der Amtmann zum Fraumünster eigennützigen Leuten zu Thalwil usw., die keine Gerechtigkeit haben, von denen ein Teil sogar ihr Holz oder Gerechtigkeit verkauft haben, auf Zudringlichkeit hin Bauschindeln oder Brennholz aus dem Forst bewilligen; einzig etwa zur Erbauung von Gemeinde- oder Schützenhäusern nach Gutdünken der Rechenherren. Den Hausarmen wird aus Gnaden bewilligt, dürres Holz aufzulesen. Dies wird dem Amtmann sofort befohlen und den Förstern bei Verlust ihres Dienstes eingeschärft.
Ortschaften:Thalwil
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0

Anmerkungen

Bemerkungen:Signiert: Rechenschryber.
 

Deskriptoren

Einträge:  Gesetzgebung (Sachbegriffe\R\Rechtliches)
  Holz (Sachbegriffe\B\Baumaterial)
  Nutzniessung (Sachbegriffe\L\Liegenschaften)
  Thalwil (Geografische Begriffe\T)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=23413
 
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