III.B.972.4 Urkunde III.B.972.4, 1554.04.11 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:III.B.972.4
Signatur Archivplan:III.B.972.4
Frühere Signaturen:I.A.754.
Titel:Urkunde III.B.972.4
Entstehungszeitraum:11.04.1554
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Rat
Vertragspartner 2:Fraumünsteramt
Gemeinde Horgen

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Ratsbeschluss, welcher auf die Dauer von drei Jahren die Bestimmungen enthält, unter welchen der Gemeinde Horgen der bisherige, jetzt aber durch Ablauf der Kontraktszeit erlassene Genuss einer Quart des hiesigen Zehnten, welcher durch Konsolidation ganz in den Besitz des Fraumünsters gekommen ist, für die oben angegeben Zeit von drei Jahren überlassen wird mit gewissen Verpflichtungen. Zweck der Verfügung ist die Vereinfachung der komplizierten Verhältnisse und besseren Ordnung.
Ortschaften:Horgen
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0

Anmerkungen

Bemerkungen:Signiert: Stattschryber zu Zürich.
 

Deskriptoren

Einträge:  Gesetzgebung (Sachbegriffe\R\Rechtliches)
  Zehnten (Sachbegriffe\S\Steuern)
  Horgen (Geografische Begriffe\H)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=23487
 
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