III.F.391.3 Urkunde III.F.391.3, 1549.12.14 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:III.F.391.3
Signatur Archivplan:III.F.391.3
Frühere Signaturen:I.A.729.
Titel:Urkunde III.F.391.3
Entstehungszeitraum:14.12.1549
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Bürgermeister
Rat
Vertragspartner 2:Gemeinde Wiedikon
Siechenhaus St. Jakob an der Sihl

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die von Wiedikon haben laut ihrer Offnung die Berechtigung, dass, wenn Personen der Gemeinde aussätzig werden, dieselben im Haus der Sondersiechen an der Sihl aufgenommen werden und für ihre Pfrund weiter nichts geben sollen als ein Mahl und 7 Schilling Heller., wogegen Wiedikon verpflichtet wird, dem Haus zwei Fuder Zaunholz zu liefern und den Weidgang zu gestatten mit vier Kühen und einem Stier, aber nicht, wenn es keinen Stier bringt. Ferner gibt St. Jakob dem Förster jährlich vier Gaben aus der Pünt oder 3 Schilling für jede Garbe: Bestätigt von Bürgermeister und beiden Räten, insofern Wiedikon seinerseits seine Pflichten erfüllt.
Ortschaften:Wiedikon
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0

Anmerkungen

Bemerkungen:Laut Anhang ist die Weidgangsberechtigung und das Zaunholz an des Bürklis Matten bei St. Jakob abgetreten worden.
Signiert: Unterschryber Bygel.
 

Deskriptoren

Einträge:  Gesetzgebung (Sachbegriffe\R\Rechtliches)
  Holz (Sachbegriffe\B\Baumaterial)
  Jagdwesen (Sachbegriffe\J)
  Wiedikon (Geografische Begriffe\W)
  Spitäler (Sachbegriffe\G\Gesundheitswesen)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=23683
 
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