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I.A.5010. Urkunde I.A.5010., 1775.01.05 (Dokument)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | I.A.5010. |
Signatur Archivplan: | I.A.5010. |
Titel: | Urkunde I.A.5010. |
Entstehungszeitraum: | 05.01.1775 |
Stufe: | Dokument |
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Kontext |
Vertragspartner 1: | Bosshardt, Caspar |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Format B x H (cm): | 40.0 x 27.0 cm |
Sprache: | Deutsch |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Zerschnittener Schuldbrieff per 600 fl. auf Caspar Bosshardt, auf Dem Muggenbühl zu Wollishoffen. Dat. mit May 1775 annulliert d: 2ten Martii 1792 Ich Caspar Bosshardt auf dem Muggenbühl zu Wollishoffen, bekenne öffentlich und Thue Kund Allermänniglich mit dieserm Brieff, dass ich Des Hochgeachten und Hochwohlgebohrnen Herrn Zunft- und Kornmeister Gessners sell. Frau Wittib, Ehrengebohrnne Zieglerin, einer wahren und aufrechten Schuld zuthun schuldig worden bin, Benanntlich sechshundert Gulden, guter und genehmer Lobl. Statt Zürich Münz und Währung; Dieselbe nun gelobe und Verspreche ich für mich und meine Erben, Ihrengedachter Frau Creditorin, ihren Erben oder andern Rechtmässigen Inhabern dieses Brieffs, Drey die nächst auf einander folgende Jahr, Jährlichen allwegen auf Maytag gebührend zuverzinnsen und nach Verfluss bedeüteten Termins, das Capital sammt Debey Verfallener Zinnsen in Zeit von drey Jahren wiederum Dankbahrlich abzulösen und zubezahlen. Hierum nun setze ich zu Unterpfand ein; Meine in Ao. 1767. Von Marx Abegg alda auf offener Gant verkaufte Behausung, und Hofstatt, Scheune, Schweinstahl, ein halber Gertel Holz im Wollishoffer Gemeind-Werk, Anderthalb Juchart Räben, Fünf Jucharten Mattland,Weid und Akerfeld, alles an- und bey Einander in der Gemeind Wollishoffen gelegen, auf dem Muggenbühl genannt; Stosst 1. an die Strass gegen Leimbach, 2. an die Unteren Kienasten, 3. an des Marx Abeggen Räben. Ein Vierling Holz und Boden, im Enger-Hölzli gelegen, Von Den Unteren Kienasten abgetheilet. Sonsten aussert Nachstehendem Vorstand, Ledig und Eigen, bis an den Zehenden, Aussert mit der Unteren Kienasten darabgetheilten, theils nach Besitzenden, theils Verkauften Güteren, um in circa 1800 fl. Ewige und Ablässige Hauptgüter Haft und Ver- schrieben; Weilen aber der Kaufbrieff de 20.t Maji 1740. wie dieses Hauss und Güter Von des Marx Kienasten sellg. Tochter an den Wilhelm Abegg, des Marx Abeggen Vatter gekommen seye, Von dem damaligen Hr. Landschreiber Waser zwahren Eigenhändig ausgefertiget, aber in seinem Protocoll, so wie auch ein 175 fl. haltender Brieff gegen den Wilhelm Abegg, als Kaüffer selbsten, ein 100 fl. haltender Brieff gegen Hrn. Rittmeister Schaufelbergers sell. Erben, ein 100 fl. haltender Brieff gegen dem Caspar Haüsler, und Vermuthlich ein 1800 fl. haltender gegen der Verkaüfferinn, des Marx Kienasten sellg. Tochter, so in besagtem Kauffbrieff enthalten und ausgefertiget worden, aber in dem Protocoll ebenfalls sowennig als der Kauffbrieff zufinden, (dessenthalber aber Geschwohrner Rudolff Haussherr Von Wollishoffen, Namens seiner Ehefrau, gedachter Marx Kienasten sellg. Tochter, bezeüget dass Er hiervon nichts weiter zufordern habe,) so solle der gegenwärtigen Kanzley, wann in Zukonnft Dieser Schuldbrieffen halber Geschetzung oder Gefahr entstehen sollte, Darüber nichts zugesucht werden mögen. Mehr setze ich zu Unterpfand ein; Zwei Juchart Räben, auch auf dem Muggenbühl gelegen, stosst 1. an Marx Abeggen Räben 2. an Jacob Nötzlis Darab getheilte Räben. Laut Protcoll ist dieses Stuk Räben mit des Verkäuffers Jacob Nötzlis in Enge Behausung und Gütern, um 1570 fl an Verschiedenen Posten Haft und Verschrieben nach des Nötzlis Angaben aber sollen selbige nur in folgenden Posten bestehen; Nahmlich 150 fl. dem Ammt Oetenbach, 100 fl. Dem Allmosenammt, 350 fl. dem Conrad Nötzli, 270 fl. der Verena Nötzli; die übrigen 3. Posten aber von 802 fl. so im Protocoll No. VIII. pag 57 Vorgestelt, und annoch nahmhaft gemacht worden, sind Daselbsten Von Hrn. Landschreiber Lavater Durchgethan, aber nicht angezeiget, wo solche originaliter zufinden; Hernachmahls aber in seinem eigenen Protocol ausgelassen; Mithin wird zur Sicherheit. Der Canzley obstehende Ganze Summ angezeiget. Weiter solle Pfandbahr seyn: Zwei Juchart Holtz Heselo genannt, stosst 1. an die Hohle Gass, 2. an Wachtmeister Aspers Holtz, 3. an das Gemeindholtz. Welches wegen, was darauf stehet, und wo solche Verschrieben seyn möchte, nicht hat beygesetzet werden können, weilen der damalige Verkäuffer nicht eigentlich anzuzeigen gewusst, wie selbige an seinen Vater den Wilhelm Abeggen gekommen seye. Auf Sämtlich Vorbeschriebenen Stuk und Güteren nun stehet zuvor! Erstlich an Jährlichem Grundzinnss. Ein Mütt, zwey Viertel Kernen ins Allmosenammt zu Zürich. Dann an Ewigem Hauptgut. Fünfzig Gulden dem Hauss an der Spanweid. Zwantzig Gulden dem Hauss St. Jacob. Weiter an Ablässigem Hauptgut. Sechshundert und fünfzig Gulden, Hrn. Zunft- und Kornmeister Gessners sellg. Erben. Laut 2. Brieffen die älter als das Protocoll. Siebenhundert und fünfzig Gulden Ihrengedachten Erben, Laut Brieffs Datiert mit May. 1754. Vierhundert Gulden (1) Hrn. Landvogt Lavater zu Andelfingen, Laut Canzleyischer Obligation 2 Majo 1768. Allso und in dem Rechten, dass, wann Hauptguth und Zinss nicht ordentlich, und zu Bestimmter Zeit bezalt wurde, alsdann Inhaber dieses Brieffs befugt seyn sollen, Vorbeschriebene Unterpfand zuverlangen und anzugreiffen, bis sie um Zins und Hauptguth fällig entrichtet und bezalt seyn wurden; alles Getreulich und ohne Gefahr. Und dessen zu wahrem stethem Urkund, so habe ich Eingangs ernannter Caspar Bosshardt, mit besonderem Fleiss erbetten, den Wohlgeachten, WolEdlen, Gestrengen, Frommen, Vesten, Fürnehmen, Fürsichtigen, und Weisen Herren, Herren Matthias Römer, Des Raths von der Freyen Wohl, Hochlobl. Statt Zürich, und dermalen bestverordneten Herrn Amtsobervogt zu Wollishoffen, Enge, und der Enden, dass Er sein Eigen AnErbohren EhrenInsiegel für Mich und Meine Erben, (doch Magnossen. und Oberen an Ihrer Obervogtey habenden Richten unvergriffen, so auch Ihme dem Hherren Besiegler, und seinen Erben in alweg ohne schaden,) offentlich unter Dieseren Brieff gedrukt, der Geben ist auf den 1.st May Ao. 1775. rundes Siegel mit Familienwappen. Canzley Wollishoffen, und Enge. |
Strassen: | Muggenbühlstrasse 15 |
Häusernamen: | Muggenbühl |
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Zugangs- und Benutzungsbedingungen |
Material Urkunde: | Papier |
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Anmerkungen |
Bemerkungen: | Die Hausurkunden und Familiendokumente I.A.5003. bis 5103. wurden am 08.01.2016 von Herrn Walter Aeberli dem Stadtarchiv übergeben. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | gemäss gesetzlichen Vorgaben |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=448111 |
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