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I.A.5085. Urkunde I.A.5085., 1883.11.21 (Dokument)
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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | I.A.5085. |
| Signatur Archivplan: | I.A.5085. |
| Titel: | Urkunde I.A.5085. |
| Entstehungszeitraum: | 21.11.1883 |
| Stufe: | Dokument |
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Kontext |
| Vertragspartner 1: | Notariatskanzlei Aussersihl |
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Dokumentspezifische Merkmale |
| Format B x H (cm): | 37.0 x 23.0 cm |
| Sprache: | Deutsch |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Inhalt: | Kaufbrief per 35.000 Frk. Frau Frieda Huber geb. Bosshard, Gattin des Herrn Emil Huber von Zürich, Kaufmann, wohnhaft in Enge, heute vertreten durch ihren genannten Ehegatten und mit Zustimmung desselben hat an Fräulein Paulina Bosshard im Muggenbühl von und zu Wollishofen, heute vertreten durch ihren Bevollmächtigten Herrn Sekundarlehrer Ed. Heusser in Wiedikon, verkauft und derselben notarialisch zugefertigt was folgt; nachdem auch Frau Anna Elisabetha Bosshard geb. Nägeli auf dem Muggenbühl zu Wollishofen, als niessbrauchberechtigte Wittwe, sich mit diesem Rechtsgeschäfte einverstanden erklärt hat, Die ideelle Hälfte an nachbeschriebenen Liegenschaften, wovon die andere unausgeschiedene Hälfte schon Eigenthum der Käuferin ist, in Folge dessen der Letztern daher die ganzen Liegenschaften wie folgt eigenthümlich zugefertigt werden: 1. Ein Wohnhaus & ein Trotthausanbau, mit No. 91a bezeichnet und für 18000 fr (achtzehn-tausend Franken) assekurirt. 2. Eine Scheune, Stall und zwei Schopfanbauten, mit No. 91b bezeichnet und für 8000 fr. (achttausend Franken assekurirt), nebst Baugruben und Brunnen. 3. Ein Nebengebäude mit einem Keller, mit No. 91d bezeichnet und für 9000 fr. (neuntausend Franken) assekurirt. 4. Ein Krautgarten unten und neben dem Hause ca. zwei Aren 82.96 Qmtr. oder ca. 3144 □‘ gross. 5. ca. Ein und fünfzig Aren 0.5,16 Qmtr. oder 1 Juch. 1 Vrlg. 6724 □‘ Reben auf dem Muggenbühl. 6. ca. Drei Hektaren 18 Aren 4,2 Qmtr. (= ca. 11 Jucharten 3 Vrlg. 7930 □’weniger davon verkaufte 124‘550 □‘) Matt- und Ackerland, laut Auszug aus der Flächenberechnung Wollishofen aber drei Hektaren 72 Aren 93 Qmtr. gross. Alles Vorbemeldte an- und beieinander, auf dem Muggenbühl zu Wollishofen gelegen; grenzt östlich an Jakob Kienast, in No. 89, Johannes Hausheer im untern Muggenbühl und wieder an Jacob Kienast, südlich an die Muggenbühlstrasse und das Schanzengebiet, westlich an die Wollishofer Allmend, nördlich an Gottfried Blattmann. Servituten, ad 1 bis 6 Die Käuferin hat ihrem Lande nach über 1400 □’Ackerland auf dem Muggenbühl östlich der Mörserbatterie liegend und an dieselbe angrenzend der Militärdirektion des Kantons Zürich ein Fuss- und Fahrwegrecht. Dieselbe hat über 9340 □’Ackerland daselbst, ebenfalls der Militärdirection gehörend, westlich der Mörserbatterie liegend, das Fusswegrecht auf der westlichen Seite oder ihrem Lande nach. Die Käuferin hat ferner ein zehn Fuss oder 3 Meter breites Fahr- und Gehwegrecht auf der östlichen Seite über 13000 □’Ackerland u. Wiese der Militärdirection bei der Mörserbatterie liegend. ad 6 Der Direction der öffentlichen Arbeiten des Kantons Zürich ist das Recht eingeräumt, in obigem Lande eine Brunnenstube aus gehauenen Steinen nebst Ablässen, sowie eine geschlossene Wasserleitung aus gusseisernen Röhren, wie diess auf dem Situationsplan vorgezeichnet ist, erstellen zu lassen. Als Entschädigung für den Platz der Brunnenstube, Abzugsdolle und zu allen Zeiten ungehinderten Zugang zu der Brunnenstube zahlt die Direction der öffentlichen Arbeiten an H. Bosshard – Rechtsnachfolger die Käuferin – nach Vollendung der Arbeiten die Summe von fünfzig Franken. Für das durch die Erstellung der geschlossenen Leitung in Anspruch zu nehmende Land quer über die Wiese wird keine Entschädigung bezahlt. Allfällige spätere an der fraglichen Brunnenstube, Ablässen oder Leitung erforderliche Reparaturen, Veränderungen oder Verbesserungen u. s. w. hat der jeweilige Eigenthümer fraglichen Grundstückes ohne Weiteres zu gestatten, jedoch gegen Vergütung des dadurch erwachsenden landwirtschaftlichen Schadens. 7. ca. Sechs und dreissig Aren (~ 1 Juchart) Holz & Boden im Hessenloh; grenzt östlich an Gemeindrath Reutlinger + Johannes Trachsler in der Mutschellen, südlich an Johannes Trachsler, Sohn, und an den Weg der Spinnerei Wollishofen, westlich an die Hohlgass, nördlich an der Spinnerei Wollishofen, Gebrüder Asper, Johannes Hausheer und Jacob Kienasten Waldung. 8. ca. Dreizehn Aren 50 Qmtr. (~ 3/8tel Juchart) Holz & Boden im Oberzihl in No. 11; grenzt östlich an die Grabetwies, südlich an Jb. Christoph Zeller, westlich an Johannes Staub, Seckelmeister, nördlich an Hrn. Dr. Heidenheim. 9. ca. Achtzehn Aren (~ ½ Juchart) Holz und Boden im Unterzihl in No. 12; grenzt östlich, südlich und westlich an Gebrüder Müller im Lätten, nördlich an alt Gemeindamann Johannes Hausheer zum Weinberg. 10. ca. Neun Aren (~ ca. 1 Vierling) Holz und Boden auf dem Butzen in No. 2; grenzt östlich an eine Wiese, südlich an Gemeindrath Reutlinger, westlich an Johs. Irminger, nördlich an H. Schärer in Kilchberg. Auf No. 1 bis 3, 5 bis 10 haften: Frk. 7000 …. (Siebentausend Franken) oder 3000 fl. a. Z. W. laut Schuldbrief dd. 15. September 1843 Frau Wittwe Anna Elisabetha Bosshard geb. Nägeli auf dem Muggenbühl zu Wollishofen. Der Kaufpreis für die Hälfte vorbeschriebener Liegenschaften beträgt Frk. 35000 …(Fünfunddreissigtausend Franken) also zalbar: Frk. 3500 …. (dreitausend und fünfhundert Franken) an obigen 7000 fr. haltenden Brief dd. 15. September 1843 Frau Wittwe Anna Elisabetha Bosshard geb. Nägeli auf dem Muggenbühl, welchen die Käuferin resp. Uebernehmerin seit dem Todes Vaters für ihre eigene Rechnung selbst eingelöst hat. Frk. 15,000 …(Fünfzehntausend Franken) sind auf sämmtliche verschriebene Liegenschaften durch Kaufschuldbrief zu Gunsten der Verkäuferin Frau Frieda Huber geb. Bosshard zu versichern, von Martini dieses Jahres an jährlich auf diesen Termin, so lange die Mutter der Contrahenten Frau Wittwe A. Elisabetha Bosshard gb. Nägeli lebt, an die Letztere, nach deren Ableben aber an den rechtmässigen Inhaber des Titels zu vier und ein zweitel Prozent zu verzinsen und auf eine von jenem Zeitpunkt an beiden Theilen je auf die gesetzlichen Termine (Maitag und Martini) freistehende halbjährige Aufkündung hin zu bezahlen. Frk. 16500 … (Sechzehntausend und fünfhundert Franken) sind mit Unterschrift des Vertrages am 15. November ds. Js. durch Uebergabe von Werttiteln bezahlt worden. Frk. 35000 … Sa Nebenbestimmungen: 1. Zur Abtretung gehören und sind in obigem Uebernahmepreise verstanden: die Hälfte Antheil der Frau Huber an der Fahrhabe, als Weinen, Spirituosen, Lebensmittelvorräthen jeder Art, Vieh, Heu, Emd & Stroh, Fässer, Standen, landwirthschaftliche Geräthschaften jeder Gattung, Wirthschaftsmobiliar ohne Ausnahme, Hausrath, (soweit derselbe nicht Eigenthum der Mutter der Contrahenten ist). Transkriptionen der Urkunden im Muggenbühl-Archiv ausgedruckt am 09.08.2014 - Seite 41 von 41 2. Durch diesen Vertrag ist Frau Huber für alle ihre Ansprüche an den väterlichen Nachlass ausgewiesen und befriedigt und wird der Vertrag vom 31. December 1876 zwischen den Contrahenten u. Frau Wittwe Bosshard als aufgehoben erklärt. 3. Die Uebernehmerin Fräulein Pauline Bosshard, ist verpflichtet, ihrer Mutter, Frau Elisabetha Bosshard geb. Nägeli, so lange sie lebt, ein Nutzniessungscapital von fr. 15000. (fünfzehntausend Franken) ab Martini ds Js. jährlich auf diesen Termin zu vier u. einen halben Prozent zu verzinsen. Frau Wittwe Bosshard ist jederzeit berechtigt, sich für ihr Nutzniessungscapital auf die Liegenschaften ihrer Tochter, Fräulein Pauline Bosshard, versichern zu lassen, und dürfen, so lange eine Versicherung nicht bestellt ist, dieselben ohne Zustimmung der Wittwe Bosshard nicht weiter verschrieben werden. der eventuelle Versicherungsbrief ist mit dem Schuldbriefe der Frau Huber in gleiche Rechte zu stellen. Diese Bestimmung ist dinglich vorzumerken. 4. Die Nachwährschaft wird wegbedungen. 5. Die Canzleikosten sind gemeinsam zu bezahlen. Der Eigenthumstitel ist der Fräulein Bosshard und der Kaufschuldbrief für 15000 Fr. dem Herrn Huber-Bosshard zu verabfolgen. (5) Ausgefertigt Aussersihl, den 21. November 1883. Gerichtspräsident D. Rosenberger Notariatskanzlei Aussersihl Ul. Karrer Notar. |
| Strassen: | Muggenbühlstrasse 15 |
| Häusernamen: | Muggenbühl |
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Zugangs- und Benutzungsbedingungen |
| Material Urkunde: | Papier |
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Anmerkungen |
| Bemerkungen: | Die Hausurkunden und Familiendokumente I.A.5003. bis 5103. wurden am 08.01.2016 von Herrn Walter Aeberli dem Stadtarchiv übergeben. |
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Benutzung |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | gemäss gesetzlichen Vorgaben |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=448537 |
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