Identifikation |
Signatur: | III.G. |
Signatur Archivplan: | III.G. |
Titel: | Bauamt. Kopialbücher, Urbare, Rechnungen |
Entstehungszeitraum: | 1298 - 1798 |
Stufe: | Bestand |
Anzahl Bände: | 8 |
Laufmeter: | 0,20 |
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Kontext |
Name der Provenienzstelle: | Bauamt |
Verwaltungsgeschichte/Biographische Angaben: | Das Bauwesen wurde direkt von Kleinen Rat oder vom Rechenrat geleitet. Regelung in der Bauamtsordnung, mehrmals vom Grossen Rat revidiert, besonder 1756. (Damals erfolgte auch die Trennung des Schanzenamts vom Bauamt.) Für die verschiedenen Angestellten des Bauamts wurden Pflichtordnungen aufgestellt (Steinwerkmeister, Holzwerkmeister, Brunnenmeister, Dachdeckermeister, Bickelmeister, Gassenbesetzermeister, Karrer). Alle standen unter dem Befehl des Bauherrn. Steinwerkmeister: Aufsicht über Gebäude, Brücken, Stege, Landfesten. Entlöhnung in Geld oder Naturalien, freie Wohnung Ausscheidung 1803 zwischen Stadt und Kanton Zürich: Stadt besorgt Bauten auf eigene Rechnung. Der Kanton ordnet 1804 Beaufsichtigung und Unterhalt der Staatsbauten neu. Die Stadt erhielt 1803 eine Anzahl Gebäude zugewiesen und war zur deren Unterhalt verpflichtet. Das Bauamt hatte Sorge zu tragen zu den Ringmauern, Toren, Türmen, Brücken und zu allen der Stadt gehörenden Häusern. Dem Bauherrn unterstanden dieWerkleute. Der Baumeister oder Bauherr wurde vom Kleinen Rat gewählt. Der Bauherr hatte freie Wohnung im Bauhaus, einen Garten und Rebgelände, Anrecht auf Holz sowie auf eine Besoldung. |
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Deskriptoren |
Einträge: | Hochbau (Sachbegriffe\H) |
| Tiefbau (Sachbegriffe\T) |
| Bauamt (Körperschaften\B) |
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Dateien |
Dateien: | |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=7839 |
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