III.B.968.12 Urkunde III.B.968.12, 1595.05.20 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:III.B.968.12
Signatur Archivplan:III.B.968.12
Frühere Signaturen:I.A.984.
Titel:Urkunde III.B.968.12
Entstehungszeitraum:20.05.1595
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Rechenrat
Vertragspartner 2:Fraumünsterammann
Personen, die gefrevelt haben

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Erkenntnis des Rechenrates: Da die Personen, welche im Forst gefrevelt und durch die Förster dem Fraumünsterammann angezeigt worden sind, zu gelinde geahndet wurden, so sollen künftig die Amtmänner solche Frevler mit Namen und Zunamen für einen Obmann verzeichnen, welcher dann selbige mit dem Ammann ernstlich büssen wird und sollen die Amtmänner diese Bussen ungesäumt und ohne Nachlass einziehen. Ein Vergehen gegen den Ammann würde schwere Strafe zur Folge haben.
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0

Anmerkungen

Bemerkungen:Signiert: Rechenschryber an den Ammann zum Fraumünster.
 

Deskriptoren

Einträge:  Forstwirtschaft (Sachbegriffe\F)
  Gesetzgebung (Sachbegriffe\R\Rechtliches)
  Strafrechtliches (Sachbegriffe\R\Rechtliches)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=23397
 
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