III.B.968.13 Urkunde III.B.968.13, 1600.07.22 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:III.B.968.13
Signatur Archivplan:III.B.968.13
Frühere Signaturen:I.A.1015.
Titel:Urkunde III.B.968.13
Entstehungszeitraum:22.07.1600
Stufe:Dokument

Kontext

Vertragspartner 1:Bürgermeister
Keller
Rechenherren
Vertragspartner 2:Holzgenossen

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Da in dem jüngst gehaltenen Meiergericht zum Fraumünster die Holzgenossen das Begehren gestellt haben, dass die Fadtannen im zweiten und nicht im dritten Jahr ausgeteilt werden, diejenigen, welche nicht genössig seien, gänzlich ausgeschlossen, sondern das Bau- und Brennholz den Gerechtigkeitsbesitzern ausschliesslich zukomme, so haben die Rechenherren erkannt, dass es hinsichtlich des ersten Punkts aus forstwirschaftlichen Gründen bei der alten Ordnung verbleiben, dem zweiten Begehren im wesentlichen entsprochen, die Besitzer eigener Hölzer, die keine Gerechtigkeit besitzen, ganz ausgeschlossen, andere aber gehalten sein sollen, sich an die Rechenherren zu wenden; endlich sollen die Gerechtigkeiten, welche persönlich und nicht mit Grundstücken verknüpft sind, bei Vermehrung der Haushaltungen nicht vervielfältigt werden.
Denkmalschutz:Nein

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Material Urkunde:Papier
Anzahl Siegel:0

Anmerkungen

Bemerkungen:Signiert: Rechenschryber.
 

Deskriptoren

Einträge:  Gesetzgebung (Sachbegriffe\R\Rechtliches)
  Holz (Sachbegriffe\B\Baumaterial)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=23401
 
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