|
Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | I.A.5016. |
Signatur Archivplan: | I.A.5016. |
Titel: | Urkunde I.A.5016. |
Entstehungszeitraum: | 01.05.1812 |
Stufe: | Dokument |
|
Kontext |
Vertragspartner 1: | Finanzkommission des Kantons Zürich |
Vertragspartner 2: | Bosshardt, Ludwig und Kaspar |
|
Dokumentspezifische Merkmale |
Format B x H (cm): | 37.0 x 22.0 cm |
Sprache: | Deutsch |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Ze wüssen und Kund seye Hiermit dass die hohe Finanz Comission des Canton Zürichs Nahmens des Stats, mit Heren Cantonsrath Ludwig und seinem Bruder Caspar Bosshardt auf dem Muggenbühl folgenden Tausch getroffen. Erstlich geben die Bosshardten dem Staat. 4 Juchart 2 Messlj und 2250 Quadrat Fuss Land auf den Wollishofen Allment oder Braunau, so ihnen bis hierhin eingenthümlich zugehört. Ledig und eigen bis an den Xden ausgenohmen mit und neben der Kienasten auf dem unteren Muggenbühl Güthern um circa 4700 fl: Capt: an viellen Posten verschrieben, welche aber die Kienasten, und andere Personen zu verzinsen und zu bezahlen schuldig, auch ist ein Theill dieses Lands mit des Jacob Bloülers Gütheren von Wollishofen um 300 fl: von altem nachen verschrieben, welche Kosten ebenfalls der Bloüler und andere Persohnen zu verzinsen und zu bezahlen schuldig. Dagegen gibt der Staat den Bosshardten. 1 Juch: 2 Vierling 3 Messlj 1214 Quadrat Fuss Land auf der Braunau oder Allment, welches neü ausgemarchet und ausgemessen, stosst auf 2en Seiten nemmlich gegen der Sihl und gegen dem Berg an die neüerdings vom Staat accquirierten Braunau=Güther, auf der 3ten an der Taüscher Bosshardten eigenthümliche Güther, und auf der 4ten an die Güther des Jacob Guth. Ledig und eigen bis an den Xden, ausgenohmen dass ein Theill von diesem Land, wie der obige Anfang lautet, verschrieben, das übrige aber mit und neben viellen Wollishofer Gütheren von Altem nachem, um viell Capital Posten verschrieben welche aber andere Persohnen zu verzinsen und zu bezahlen schuldig. Dieweillen der Staat den besseren Tausch bekommen, so zahlt Er den Bosshardten bahr aushie Ein Tausendt, Acht Hundert Neun und Vierzig Gulden, zwanzig Schilling. Dabey wurden folgende Bedingnisse gemacht. 1.o In Betreff des von den Sihlwiessen=Besitzeren angesprochenen Weeg Rechtes, sollen die Gebrüdern Bosshardt sich mit denselben abfinden ohne dass der Staat sich damit im mindesten zu befassen hat. 2.o Die Gebrüdere Bosshardten behalten das Weegrecht von ihrer Scheune bis zur Strasse über die Braunau mit der Verpflichtung jedoch, dass wenn durch ihren Gebrauch etwas an diesem Weg verdorben wärde, sie solchen wiedrum in ihren Kosten in nklagbahren Stand stellen sollen. 3.o Sie gestatten das Recht zu unschädlichen Zeiten, auf das questionierliche ihnen überlassene Land, Canonen, Munitions Wagen etc: hinzustellen. Zu Gezeügnuss und wahrem vestem Urkund dessen hat der Herr Ryhner in Wädenschweil President des Bezirks Gerichts Horgen, das gewohnte Gerichts Einsiegel öfentlich hiernach getrukt. So geben und beschehen den 1 Mey Ao. 1812. Besiegelt a 19 Merz. 1814. Rhyner Prsdt. (Siegel „BEZIRKS GERICHT HORGEN“) Leonhard Stoker Landschreiber. |
Strassen: | Muggenbühlstrasse 15 |
Häusernamen: | Muggenbühl |
|
Zugangs- und Benutzungsbedingungen |
Material Urkunde: | Papier |
|
Anmerkungen |
Bemerkungen: | Die Hausurkunden und Familiendokumente I.A.5003. bis 5103. wurden am 08.01.2016 von Herrn Walter Aeberli dem Stadtarchiv übergeben. |
|
|
Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | gemäss gesetzlichen Vorgaben |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://amsquery.stadt-zuerich.ch/detail.aspx?ID=448117 |
|